Freitag, 26. April 2024
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Eingetragene Partnerschaft in Liechtenstein ab 2011

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Die Eingetragene Partnerschaft in Liechtenstein dürfte erst im Laufe des Jahres 2011 eingeführt werden: Heute endet die Vernehmlassungsfrist für das Gesetz, damit kann das Gesetz wegen der Sommerpause des Landtags frühestens am 22. September eingebracht werden.

Wahrscheinlich dürfte es aber Oktober werden, bis der Liechtensteiner Landtag das Lebenspartnerschaftsgesetz beschließt. Denn aufgrund der Stellungnahmen wird es vermutlich noch in einzelnen Punkten verändert werden. Damit wird es unwahrscheinlich, dass die ersten schwulen und lesbischen Paare in Liechtenstein sich bereits am 1.Jänner 2011 verpartnern können. Im Laufe des kommenden Jahres sollte dies aber möglich sein.

Das Liechtensteiner Lebenspartnerschaftsgesetz ist dem österreichischen sehr ähnlich: In vielen Bereichen werden Lebenspartner mit Ehepaaren gleichgestellt, Adoption oder medizinisch unterstützte Fortpflanzung sind nicht möglich. Auch ein gemeinsamer Nachname soll in Liechtenstein die Ausnahme sein.

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