Freitag, 26. April 2024
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2 Jahre auf Bewährung und 300 Stunden Sozialarbeit für „No Angel“ Nadja

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Nadja Benaissa, Sängerin der Girl-Group „No Angels“ ist vom Amtsgericht Darmstadt zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und 300 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt worden.

Richter Dennis Wacker sah es als erwiesen an, im Jahr 2004 einen Mann, mit dem sie Sex hatte, mit HIV angesteckt zu haben. Ein zweiter Sexualpartner steckte sich nicht an, obwohl er auch ungeschützten Sex mit ihr hatte. Der Richter erklärte, Benaissa habe die Männer „zu keinem Zeitpunkt über ihre HIV-Infektion aufgeklärt“. Deshalb habe sie sich der gefährlichen Körperverletzung sowie der versuchten gefährlichen Körperverletzung strafbar gemacht. Mit dem Strafmaß folgte der Richter der Forderung des Staatsanwaltes.

Benaissa nahm das Urteil äußerlich unbeeindruckt zur Kenntnis. In ihrer Stellungnahme vor dem Urteilsspruch sagte sie: „Es tut mir von Herzen leid.“ Sie wünschte, die Zeit zurückdrehen und die Infektion ungeschehen machen zu können. Sie habe ihrem damaligen Exfreund die Infektion verschwiegen, weil sie „Angst vor den Konsequenzen“ gehabt habe. „Fakt ist: Ich habe einen großen Fehler gemacht“, zieht Benaissa heute Bilanz.

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Die Deutsche Aids-Hilfe (DAH) hatte im Vorfeld der Urteilsverkündung einen Freispruch für Nadja Benaissa gefordert. „Die DAH hatte immer wieder die Stigmatisierung der Künstlerin und die pauschale Kriminalisierung HIV-Positiver verurteilt und angemahnt, die HIV-Prävention nicht einseitig nur den positiven Menschen aufzubürden“, heißt es in einer Stellungnahme. Jeder einzelne sei selbst für seine Gesundheit verantwortlich, erklärt die DAH weiter.

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