Freitag, 26. April 2024
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Homo-Verbot in US-Armee bleibt aufrecht

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„Don’t Ask, Don’t Tell“ (DADT) bleibt vorerst in Kraft. Damit geht das Tauziehen um offen lebende Lesben und Schwule in den US-Streitkräften in die nächste Runde.

Ein Berufungsgericht in Kalifornien hat damit der Regierung recht gegeben, die eine Aussetzung der Regelung durch Bundesrichterin Philipps beeinsprucht hat. In Kraft bleibt DADT nun mindestens bis zum Frühjahr. Dann entscheiden Richter über den Berufungsantrag der Regierung. Wenn er zugelassen wird, hängt eine Entscheidung über DADT von den Höchstrichtern in Washington ab.

Zunächst hatte Richterin Philipps DADT als verfassungswidrig aufgehoben und beschloss, dass die US-Armee das Urteil mit sofortiger Wirkung umsetzten müsse. Dagegen stellte die US-Regierung einen Eilantrag, weil eine sofortige Umsetzung ihrer Meinung nach ein „bedeutendes Problem“ für die Streitkräfte darstellen würde. Daraufhin setzte ein Berufungsgericht die Anweisung Philipps wieder außer Kraft. Diese Entscheidung wurde nun durch das dreiköpfige RichterInnengremium in San Francisco bekräftigt und zeitlich verlängert. Das ist nicht unüblich, will man in solchen Fällen oft Rechtsunsicherheiten vermeiden, solange ein höheres Gericht gegenteilig entscheiden kann.

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US-Präsident Barack Obama ist mit dem Urteil und dem Kampf dagegen in der Zwickmühle: Auf der einen Seite möchte er DADT abschaffen, auf der anderen Seite muss er die Gesetze des Landes so weit wie möglich verteidigen. Er möchte DADT lieber durch eine Gesetzesänderung loswerden, wird dabei aber von den Republikanern im Senat blockiert – genau jener Partei, deren Homosexuellenorganisation, die Log Cabin Republicans, das Ende von DADT vor Gericht erkämpft.

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