Samstag, 27. April 2024
HomeNewsChronik18 Monate Haft für Nacktfotos aus dem Gefängnis

18 Monate Haft für Nacktfotos aus dem Gefängnis

Meistgelesen

Neu auf GGG.at

Weil er sich mit dem Handy gemachte Nacktfotos von Burschen und jungen Männern aus dem Gefängnis zuschicken ließ, wurde ein 45-jähriger Arzt zu 18 Monaten unbedingter Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Eigentlich sind Mobiltelefone im Gefängnis verboten – der Arzt warf trotzdem bis zu 40 Handys über die Mauer der Jugendstrafanstalt Gerasdorf in Niederösterreich. Diese mussten die Jugendlichen dann bei ihrem Spaziergang nur mehr aufheben und in die Zelle schmuggeln.

Wenn die Burschen mit den Handys Nacktfotos machten und diese dem Arzt per MMS zusendeten, bekamen sie im Gegenzug von dem Mann das Guthaben auf den Mobiltelefonen aufgeladen und konnten verbotenerweise telefonieren. Der Arzt druckte einige der Bilder auf Postergröße aus und hängte sie sich ins Schlafzimmer.

- Werbung -

Im März 2010 fanden allerdings Gefägniswärter die verbotenen Handys – inklusive der nicht jugendfreien Fotos. Damit flog auch der Arzt auf.

Da drei der Häftlinge, die dem 45-Jährigen Fotos ihrer Intimzonen schickten, erst 15 bzw. 16 Jahre alt waren, stand der Mann wegen des Besitzes von kinderpornografischem Material vor dem Landesgericht Wien. Die Altersgrenze für Kinderpornografie wurde 2004 auf 18 Jahre gehoben, zuvor war der Besitz von Bildern von Unter-14-Jährigen strafbar.

Vor Gericht sagte der Angeklagte, er wusste nicht, dass seine Handlung strafbar sei: Schließlich seien die Betroffenen mit den Aufnahmen einverstanden gewesen, weil sie sie ja selbst gemacht hätten. Außerdem machte der Arzt zu seiner Verteidigung geltend, dass er die Bilder nur selbst verwendet und nicht weitergegeben habe.

Im Zweifel freigesprochen wurde der Arzt hingegen von dem Vorwurf, einen 13-Jährigen missbraucht zu haben. Die Anklage warf dem Mann vor, den Buben dazu genötigt zu haben, sich auszuziehen, damit der Arzt seinen Intimbereich betasten kann. Wie sich beim Prozess herausstellte, hatte der Bub allerdings dort eine Operation hinter sich, und der Mann gab sich auch als Arzt zu erkennen, wodurch der Bursch sich mit dem Betasten zunächst einverstanden erklärte. Als der Schüler wissen ließ, dass ihm diese Art Untersuchung unangenehm sei, habe der 45-jährige „sofort aufgehört“.

Für den Arzt war es nicht die erste Verurteilung dieser Art: Im Jahr 2005 wurde er wegen Missbrauchs eines Elfjährigen vom Landesgericht Krems zu zwei Jahren Haft verurteilt. Danach wurde er in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Von dort wurde er im Jahr 2008 als geheilt entlassen.

Ein aktuelles psychiatrisches Gutachten bestätigt dies: „Die Fakten tragen nicht die Diagnose der Pädophilie“, so Gutachterin Adelheid Kastner. Die sexuellen Präferenzen des Angeklagten seien nun auf Jugendliche und junge Erwachsene, nicht auf Vorpubertäre konzentriert.

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner