Freitag, 26. April 2024
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OGH gegen Fortpflanzungsverbot bei Lesben

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Der Oberste Gerichtshof hat beim Verfassungsgerichtshof beantragt, das Verbot medizinisch unterstützter Fortpflanzung für Lesben aufzuheben.

Mit der Einführung der Eingetragenen Partnerschaft wurde auch lesbischen Paaren verboten, sich künstlich befruchten zu lassen. Ein lesbisches Paar aus Wels hat trotzdem beim Bezirksgericht beantragt, dass sich eine der beiden Frauen künstlich befruchten lassen dürfte.

Der Antrag wurde abgewiesen, die Abweisung vom Landesgericht Wels bestätigt. Nach Ansicht der Welser Richter verstoße die Ablehnung nicht gegen Menschenrechte oder EU-Bürgerrechte. Der Oberste Gerichshof (OGH) sieht das aber anders. Er beantragt beim Verfassungsgerichtshof (VfGH), die neu eingeführte Stelle im Fortpflanzungsgesetz als verfassungswidrig aufzuheben. Seit der Einführung von Eingetragenen Partnerschaften dürfen sich nämlich nur noch „Personen verschiedenen Geschlechts“ künstlich befruchten lassen. Dabei bezieht er sich auf den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof (EGMR). Dieser hat bereits festgestellt, dass das Recht „ein Kind zu bekommen und sich zur Erfüllung des Kinderwunsches die Errungenschaft der Fortpflanzungsmedizin zunutze zu machen“ von der Europäischen Menschenrechtskonvention geschützt ist.

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Damit hat der VfGH nun zwei Anträge, das Befruchtungsverbot bei lesbischen Paaren aufzuheben. Denn auch das oberösterreichische Paar hat auf Aufhebung der Gesetzesstelle geklagt. In diesem Verfahren hat die Bundesregierung mit einstimmigem Beschluss das Fortpflanzungsverbot noch heftig verteidigt.

Der OGH sieht das anders: Für ihn werden lesbische Frauen so wegen ihrer sexuellen Orientierung diskriminiert. Denn so würden sie von der Möglichkeit ausgeschlossen, Kinder zu haben und aufzuziehen.

Die lesbischwule Community ist über das Urteil erfreut. Helmut Graupner vom Rechtskomitee Lambda nennt den OGH-Beschluss „großartig und bahnbrechend“: „Wir vertrauen darauf, dass nun der Verfassungsgerichtshof den Menschenrechten einen ebenso so großen Stellenwert beimisst wie der Oberste Gerichtshof“, so Graupner. Peter Traschkowitsch, Vorsitzender der sozialdemokratischen Homosexuelleninitiative SoHo, erinnert daran, dass das Verbot im Zuge der Verhandlungen um die Eingetragene Partnerschaft von der ÖVP verlangt wurde.

Die für lesbischwule Fragen zuständige Grüne Bundesrätin Jennifer Kickert sieht aber auch Traschkowitschs Partei in der Pflicht: „Dieser Beschluss des OGH muss nun endlich auch die Regierungsparteien SPÖ und ÖVP wachrütteln, nicht nur die gesellschaftlichen, sondern auch die verfassungsrechtlichen Realitäten in Österreich anzuerkennen. Schließlich liegt es an der Gesetzgebung, verfassungskonforme Gesetze zu beschließen“, so Kickert.

„Sehr erfreut“ über das OGH-Urteil zeigt sich auch die in Wien für Antidiskriminierung zuständige Stadträtin Sandra Frauenberger von der SPÖ. Sie hofft, dass der Bund alle Bestimmungen, mit denen Eingetragene Paare bei Adoption und medizinisch unterstützter Fortpflanzung diskriminiert werden, aufhebt.

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