Freitag, 26. April 2024
HomeAllgemeinOGH gesteht lesbischer Partnerin Elternrechte zu

OGH gesteht lesbischer Partnerin Elternrechte zu

Meistgelesen

Neu auf GGG.at

Mehr Rechte als bisher gesteht der Oberste Gerichtshof (OGH) Regenbogenfamilien zu: Für die Richter ist es prinzipiell kein Problem, wenn die Partnerin einer leiblichen Mutter als Pflegeelternteil anerkannt wird.

Die Wiener Diversity-Anwältin Michaela Tulipan beantragte für ein lesbisches Paar mit Kind die Anerkennung der nicht leiblichen Mutter als Pflegeelternteil. Sie bekam insoweit Recht, dass für den OGH kein Zweifel an der Stellung der Frau als Pflegemutter gemäß § 186 ABGB besteht.

Dort sind Pflegeeltern als „Personen, die die Pflege und Erziehung des Kindes ganz oder teilweise besorgen und zu denen eine dem Verhältnis zwischen leiblichen Eltern und Kindern nahe kommende Beziehung besteht oder hergestellt werden soll“ definiert. Damit würde die Partnerin der leiblichen Mutter in Erziehungsfragen rechtlich abgesichert sein. Denn Pflegeeltern „haben das Recht, in den die Person des Kindes betreffenden Verfahren Anträge zu stellen“, heißt es im Gesetz weiter.

- Werbung -

Tulipan bezeichnet das Urteil in einer ersten Stellungnahme als „richtungsweisend“. Und es ist nicht das erste Mal, dass österreichische Höchstgerichte schwulen und lesbischen Paaren Rechte zusprechen, die ihnen die Politik nicht geben wollte.

Die Regelung, die Doppelnamen bei Eingetragenen Partnern nur ohne Bindestrich gestattete, wurde vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) als diskriminierend bewertet und aufgehoben. Auch das Fortpflanzungsverbot für Lesben könnte in den nächsten Wochen fallen.

Abgeblitzt ist hingegen ein heterosexuelles Paar aus Oberösterreich, das ebenfalls eine Eingetragene Partnerschaft eingehen wollte.

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner