Freitag, 26. April 2024
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Deutsches Verfassungsgericht stellt Homo-Paare steuerlich gleich

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Erneut hat ein Höchstgericht die Rechte von schwulen und lesbischen Paaren gestärkt. Auch Eingetragene Partnerschaften müssen von den Steuervorteilen des Ehegattensplitting profitieren können, entschied heute das deutsche Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Eine Ungleichbehandlung ist verfassungswidrig. Mit der Entscheidung sind hetero- und homosexuelle Paare im Steuerrecht gleichgestellt. Die regierende CDU/CSU hatte eine solche Gleichstellung mit einem Verweis auf die besondere Stellung der Ehe immer abgelehnt.

Das Gericht verlangt, dass die entsprechenden Gesetze sogar rückwirkend zum 1. August 2001 geändert werden. Die bestehenden Regelungen zum Ehegattensplitting für Eheleute könnten bis zu einer neuen Regelung übergangsweise auf eingetragene Lebenspartnerschaften angewandt werden, so die Höchstrichter.

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Der Koalitionspartner der Konservativen, die FDP, sprach von einem „Schuss vor den Bug der Union, die sich in dieser Frage als Blockierer erwiesen hat“. „Es ist ein Trauerspiel, dass CDU und CSU nicht von sich aus zu einer Gesetzesänderung bereit waren“, so FDP-General Patrick Döring.

Volker Beck, der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen im Bundestag, sprach von einem „guten Tag für Lesben und Schwule in Deutschland“. Das Urteil habe klargemacht: „Gleiche Rechte, gleiche Liebe, das heißt auch gleiche Ehe.“

Bereits zum zweiten Mal innerhalb eines Jahres hätten die Höchstrichter „Frau Merkel verboten, die eingetragene Lebenspartnerschaft zu diskriminieren“. „Ich hoffe, dass in der Union der Widerstand gegen die Gleichstellung nun endgültig zusammenbricht“, so Beck.

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