Freitag, 26. April 2024
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Norbert Blüm: ‚Homo-Paare sind keine Familie‘

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Überraschend deutliche Kritik übt der ehemalige deutsche Arbeitsminister Norbert Blüm an der Gleichstellung von homosexuellen Partnerschaften.

In einem Gastbeitrag für die konservative „Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung“ (F.A.S.) kritisiert der CDU-Politiker das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe scharf. Dieses habe im Juni 2013 mit der Gleichstellung von Lebenspartnern im Steuerrecht – und damit der Anerkennung des Ehegattensplitting für Homo-Paare – „kurzerhand über eine gefestigte, langjährige Rechtsprechung hinweggesetzt“, so der 78-Jährige. Das Höchstgericht habe „fundamentale Umdeutungen von elementaren Begriffen des Rechtsstaates“ vorgenommen, so Blüm. Ehe und Familie seien „jedenfalls einmalig und ein kostbares Kulturprodukt, das unserer Natur entspricht“, betont der ehemalige stellvertretende CDU-Vorsitzende.

Norbert Blüm, der bis jetzt noch nicht durch homophobe Äußerungen aufgefallen ist, spricht in seinem Gastbeitrag schwulen und lesbischen Paaren prinzipiell ab, eine Familie sein zu können: „Die Familie ist die Elementareinheit der Gesellschaft, die auf ihr Weiterleben angelegt ist. Diese Funktion vermögen gleichgeschlechtliche Partnerschaften nicht einzulösen“, schreibt er in der F.A.S.

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Dabei gibt er unumwunden zu, dass homosexuelle Paare benachteiligt werden und diese Einschränkungen beseitigt werden müssten. Allerdings liege „der Spielraum dieser Veränderung“, so Blüm, „unterhalb des Normzwecks der Ehe und Familie. Ausgerechnet dieser ist offenbar aus dem Blickfeld der höchsten Richter verschwunden“, ärgert sich der Ex-Minister. Kinder würden beim Verfassungsgericht „eine niedere Rolle“ spielen, stattdessen laufe man in Karlsruhe dem Zeitgeist nach, klagt Blüm.

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