Freitag, 26. April 2024
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Slowakei: Kirche macht gegen Homo-Rechte mobil

Referendum "für Familie": Präsident bremst Erzbischof

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Der slowakische Präsident Andrej Kiska wehrt sich gegen Versuche der römisch-katholischen Kirche, Stimmung gegen die Eingetragene Partnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare zu machen.

Mit einem Referendum macht die Kirche auch in der Slowakei gegen die Öffnung der Ehe mobil

Auch in Bratislava versucht die Kirche, was ihr in Kroatien schon gelungen ist: Mit einem Referendum klassische Rollenbilder in der Verfassung zu verankern. Bei der Ehe ist das nicht mehr notwendig – sie ist in der slowakischen Verfassung schon als Verbindung zwischen Mann und Frau definiert.

Doch das reicht den Aktivisten nicht. Insgesamt möchte die kirchennahe „Allianz für die Familie“ den Slowaken bei einer Volksabstimmung vier Fragen stellen. Außer um eine Bestätigung der traditionellen Ehe-Definition geht es noch um das Verbot einer „Aneignung, Adoption und nachfolgende Erziehung“ von Kindern durch schwule und lesbische Paare, die Verweigerung von Rechten für „andere Zusammenlebensformen außer der Ehe“ sowie die Respektierung eines elterlichen Nein zur Teilnahme am „Unterricht im Bereich des Sexualverhaltens oder der Euthanasie“.

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Der Präsident lässt das Verfassungsgericht prüfen, ob das Referendum rechtens ist

In viereinhalb Monaten hat die „Allianz für die Familie“ mehr als 400.000 Unterschriften für die Abhaltung einer Volksabstimmung gesammelt. Notwendig wären nur 350.000 gewesen. Doch Präsident Andrej Kiska möchte den konservativen Christen das Feld nicht kampflos überlassen. Er hat den Verfassungsgerichtshof angewiesen, zu prüfen, ob das Referendum mit der slowakischen Verfassung vereinbar ist. Immerhin betreffen alle vier Fragen Grund- und Menschenrechte, und darüber darf in der Slowakei keine Volksabstimmung abgehalten werden.

Die römisch-katholische Kirche hat mit dem Widerstand offenbar nicht gerechnet. Man sei von der Entscheidung überrascht und nehme sie zur Kenntnis, so der Vorsitzende der Slowakischen Bischofskonferenz, Erzbischof Stanislav Zvolensky, in einer Stellungnahme. Dort macht die Kirche ihre Position noch einmal klar. Man werde „weiterhin in der maximalen Unterstützung des grundlegenden und unersetzlichen Modells der Familie als Gemeinschaft eines Mannes und einer Frau fortfahren, die die Voraussetzung für eine natürliche menschliche Entwicklung der Kinder“ sei, heißt es dort.

Für seine Entscheidung hat das Verfassungsgericht nun 60 Tage Zeit, danach muss der Präsident die Volksabstimmung innerhalb von 30 Ragen ausschreiben. Der Zeitplan macht den Organisatoren unter Umständen einen Strich durch die Rechnung: Sie wollten bereits am 15. November, dem Termin der Gemeinderatswahlen, über ihre homofeindlichen Forderungen abstimmen lassen. Schöpfen Höchstgericht und Präsident die Fristen aus, ist dieser Termin wohl nicht zu halten.

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