Freitag, 26. April 2024
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Keine Ehe-Öffnung, keine Adoption: Referendum in der Slowakei zulässig

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Teilsieg für die römisch-katholische Kirche in der Slowakei: Das Verfassungsgericht hat eine Volksabstimmung für rechtmäßig erklärt, die die Rechte von Lesben und Schwulen beschneiden sollen.

Drei von vier Fragen der rechtskonservativen Initiative wurden zugelassen

So hat das Verfassungsgericht in Košice drei von vier Fragen zugelassen, die Homo-Gegner gerne von den Slowaken wissen wollen. Dazu gehören eine Verankerung des Ehe-Verbots in der Verfassung, ein Verbot der Adoption durch gleichgeschlechtliche Paare und die Möglichkeit, dass Eltern ihre Kinder vom Aufklärungsunterricht abmelden können. Nicht zugelassen wurde eine Frage, die die Einführung von Eingetragenen Partnerschaften für gleichgeschlechtlichen Paaren auch zukünftig ausschließt.

Der parteilose Staatspräsident Andrej Kiska hat die Überprüfung der Fragen durch das Höchstgericht angeordnet. Dafür wurde er vor allem von der römisch-katholischen Kirche stark kritisiert. Die Volksabstimmung wird am 15. November stattfinden, parallel zu den Kommunalwahlen in der Slowakei.

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Ein Verbot der Homo-Ehe in der Verfassung geht den Initiatoren nicht weit genug

Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang, dass sich Sozialdemokraten und Christdemokraten bereits im Juni darauf geeinigt haben, ein Verbot der Ehe-Öffnung und von Eingetragenen Partnerschaften für gleichgeschlechtliche Paare in die Verfassung zu schreiben. Den Initiatoren des Referendums ging die Formulierung aber nicht weit genug.

Neben der römisch-katholischen Kirche und anderen christlichen Gruppierungen der Slowakei hat sich vor allem die evangelikale US-Lobbygruppe „Alliance Defending Freedom“ für das Referendum eingesetzt. Sie soll auch massiv beim Verfassungsgericht interveniert haben.

Kritik an der Zulassung der homophoben Fragen durch das Verfassungsgericht kam aus Brüssel. Daniele Viotti, italienischer Sozialdemokrat und Ko-Präsident der LGBT-Intergroup im Europaparlament verstehe nicht „wie das Verfassungsgericht die Fragen zulassen kann, wenn die slowakische Verfassung ausdrücklich Volksentscheide über Grundrechte verbietet“. Die Europaparlamentarier fordern die slowakische Regierung ausdrücklich auf, nicht weiter gegen ihre eigenen Bürger auf der Basis von deren sexueller Orientierung vorzugehen.

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