Freitag, 26. April 2024
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Edathy bei Pressekonferenz: ‚Es war falsch, aber legal‘, Bilder von Buben zu kaufen

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Der ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy hat sich bei einer Pressekonferenz in Berlin bei den Wählern seines Wahlkreises entschuldigt. Er wird verdächtigt, kinderpornografisches Material besessen zu haben.

„Ich weiß, ich habe viele Menschen enttäuscht“, sagt der 45-Jährige. „Das tut mir aufrichtig leid.“ Edathy hatte Anfang Februar sein Mandat als Bundestagsabgeordneter niedergelegt und dafür gesundheitliche Gründe genannt. Danach stellte sich aber heraus, dass das Bundeskriminalamt (BKA) gegen den Abgeordneten ermittelte.

Edathy hatte bei einem kanadischen Anbieter insgesamt 31 Filme und Bilderserien von Buben im Alter von 9 bis 13 Jahren bestellt. Im Zuge einer Razzia wurde die Kundenliste des Anbieters beschlagnahmt und auch an deutsche Behörden weitergeleitet. „Es war moralisch falsch, diese Bilder zu bestellen, aber es war legal“, so der Ex-Abgeordnete. Auch das BKA stufe die Bilder, die er gekauft hatte, nicht als strafbar ein.

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Von den Ermittlungen informierte Edathy sein Parteikollege und Abgeordneter Michael Hartmann am Rande des Leipziger SPD-Parteitages Mitte November 2013. Dieser habe „persönlich vom damaligen BKA-Präsidenten Jörg Ziercke“ erfahren, dass Edathy auf der Kundenliste stand, so Edathy bei der Pressekonferenz. Von der SPD-Spitze, die zu diesem Zeitpunkt vom Innenminister über die Vorgänge informiert war, sei er nicht informiert worden, betonte Edathy.

Der Prozess gegen Sebastian Edathy soll am 23. Februar vor dem Landgericht im niedersächsischen Verden beginnen. Allerdings hofft er auf eine Einstellung des Verfahrens. „Das Landgericht Verden hat den Vorschlag gemacht, das Verfahren gegen eine überschaubare Geldauflage einzustellen“, erklärte er. Sein Anwalt und die Staatsanwaltschaft würden darüber diskutieren. Es gehe um einen „mittleren vierstelligen Betrag“, so Edathy bei der Pressekonferenz.

Die Pressesprecherin des Landgerichts Verden, Katharina Krützfeldt, hat diese Darstellung dementiert. Es sei vielmehr Edathy selbst gewesen, der über seine Verteidigung die Einstellung des Verfahrens angeregt und dies auch noch einmal schriftlich hinterlegt habe.

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