Sonntag, 28. April 2024
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Intersex-Aktivisten fordern ein Ende der Operationen an Kindern

Genitalverändernde Operationen an intersexuellen Kindern sind immer noch nicht verboten

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Am 29. Juni hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) beschlossen, dass Österreich neben „männlich“ und „weiblich“ noch ein drittes Geschlecht auf seinen Dokumenten einführen muss. Ein großer Sieg für die Intersex-Community – doch ihr Kampf ist noch nicht vorbei. Sie fordern weiterhin das Ende von geschlechtsveränderten Eingriffen, die nicht einvernehmlich mit dem Betroffenen durchgeführt werden.

Medizinische Eingriffe an intersexuellen Kindern sorgen oft für schwere Traumatisierungen

„Irreversible, genitalverändernde Operationen und Behandlungen an Inter* Kindern sind immer noch nicht verboten und es fehlt noch viel an Verständnis und Wissen in den Köpfen der Menschen“, erklärt der Aktivist Alex Jürgen dazu. Er hat mit seiner Beschwerde vor dem VfGH durchgesetzt, dass es künftig auf Dokumenten eine dritte Möglichkeit bei der Angabe des Geschlechts geben muss.

Das bestätigt auch Gabriele Rothuber,  die Intersex-Beauftragte der HOSI Salzburg: „Auch 2018 findet immer noch Zwangs-Medikalisierung statt. Wir sprechen uns klar gegen fremdbestimmte geschlechtsnormierende Eingriffe an intergeschlechtlichen Körpern aus! Eine dritte Option wird der Thematik allerdings helfen aus der Tabuisierung zu treten und die Realität, die es schon immer gab, anzuerkennen.“

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Diese medizinischen Eingriffe an intersexuellen Babys und Kindern werden oft auf sozialen Druck hin gemacht, Betroffene berichten als Erwachsene von schweren Traumatisierungen.

Der VfGH macht klar: Intergeschlechtlichkeit ist keine Krankheit, die behandelt werden muss

Unterstützung dafür gibt es vom VfGH. In seinem Urteil weist er unmissverständlich darauf hin, dass Intergeschlechtlichkeit keine krankhafte Entwicklung sei, sondern eine Variante der Geschlechtsentwicklung. Dementsprechend dürfen der Erkenntnis des VfGH zufolge keine geschlechtszuordnenden medizinischen Eingriffe im Neugeborenen- oder Kindesalter durchgeführt werden – es sei denn, sie sind durch eine hinreichende medizinische Indikation gerechtfertigt.

Die Angst der Familien vor Stigmatisierung ist für den VfGH ausdrücklich kein Grund für solche Eingriffe in die geschlechtliche Entwicklung Sie werden von den Höchstrichtern „entschieden abgelehnt“, erklärt das Rechtskomitee Lambda (RKL) in einer Stellungnahme. Volksanwalt Günther Kräuter zeigt sich deshalb optimistisch, dass durch die jetzige Entscheidung von medizinischen Eingriffen künftig „die Finger gelassen werden“.

Arbeitsgruppe im Gesundheitsministerium soll Empfehlungen ausarbeiten

Im Gesundheitsministerium wurde dazu eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die Empfehlungen ausarbeiten soll. Im Vordergrund soll dabei stehen, dass Eingriffe nur dann durchgeführt werden sollen, wenn sie – wie vom VfGH nun bestimmt – entweder medizinisch notwendig sind oder mit der Einwilligung der betroffenen Person stattfinden können, was allerdings ein bestimmtes Alter voraussetzt.

Oft sind Menschen, die aus den klassischen Geschlechts-Kategorien fallen, auch heute noch mit Unwissen, Ablehnung, Zurechtweisung oder sogar mit körperlicher Gewalt konfrontiert, berichten Intersex-Aktivisten. Das betrifft sogar alltägliche Bereiche wie den Gang auf die Toilette. Mit dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs und seinen Auswirkungen könnte das künftig besser werden.

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