Mittwoch, 1. Mai 2024
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Vergewaltigung beim Date? Dreieinhalb Jahre für 26-Jährigen

Ein Abend, zwei Versionen: Die Richterin glaubte dem Jungarzt, das Urteil ich nicht rechtskräftig

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In Wien wurde am Dienstag ein 26-jähriger Mann vor dem Landesgericht für Strafsachen zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt: Er soll bei einem Date einen Jungarzt vergewaltigt haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die beiden Männer lernten sich über eine Dating-App kennen

Kennengelernt haben sich der Mediziner und Abdulhakim A. über eine Dating-App. Sie vereinbarten am 27. Mai ein Sex-Date, der Arzt versprach, Kondome zu besorgen. Doch als der 26-Jährige schließlich in der Wohnung des Jungarztes war, brach dieser das geplante Date ab.

„Auf dem Tisch lag Haschisch, ich habe erst zum zweiten oder dritten Mal in meinem Leben etwas geraucht“, erinnert sich der Angeklagte an das verhängnisvolle Date. Dann habe sich der Mediziner „sehr feminin genähert“, den 26-Jährigen ausgezogen und Oralsex gemacht, so der Unbescholtene.

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Dass er in den Jungarzt eingedrungen ist, sei ein Unfall gewesen, betont der 26-Jährige

„Danach sind wir in sein Hochbett gegangen. Als er plötzlich zurückgestoßen hat, hatte ich Angst hinunterzufallen und habe ihn weggedrückt.“ Dort hätte der Mediziner dann eine „ruckartige Bewegung“ gemacht, bei der der Syrer fast das Gleichgewicht verloren hätte.

Um nicht aus dem Bett zu fallen, sei er dann auf seinen Sex-Partner gefallen. „Dabei bin ich in ihn eingedrungen. Das hat mir überhaupt nicht gefallen“, beteuert der Mann vor Gericht: „Ich habe gesagt, dass ich keinen Sex ohne Kondom habe. Ich glaube, er wollte mich austricksen.“

Bei der Einvernahme fehlten noch einige Details der Erinnerung

Er sei verärgert über das Date gewesen und habe sich zurückgezogen. Als ihn die Polizei einige Tage später kontaktierte und zur Einvernahme bat, sei er überrascht gewesen, beteuert der Angeklagte.

Vor den Beamten hörte sich die Geschichte aber noch etwas anders an. Er sagte, dass er überrascht gewesen sei, dass es überhaupt zu Analverkehr gekommen sei. Er war sich auch nicht mehr sicher, ob er überhaupt ejakuliert habe. Von einem Kondom und einer plötzlichen Bewegung des Jungarztes findet sich in der Aussage allerdings nichts – was die vorsitzende Richterin auch bemerkt.

Der Betroffene hat eine ganz andere Erinnerung an den Abend

Ganz anders die Schilderung des Jungarztes, der in Abwesenheit des Angeklagten aussagte. Ein Joint sei nicht geraucht worden, beteuert er. Das Vorspiel habe auf der Couch stattgefunden, ausgezogen habe man sich aber erst auf dem Hochbett. Dort sei ihm dann die Lust vergangen.

„Ich wollte dann nicht mehr. Ich habe es mir anders vorgestellt“, sagte er vor Gericht. Unter dem Vorwand, ein Kondom zu suchen, stieg er aus dem Bett. Als er wiederkam, soll der Angeklagte aufdringlich gewesen sein. Er drückte sein Date weg, doch der 26-Jährige hörte nicht auf, so der Arzt. Er habe versucht, sich zu wehren.

Daraufhin soll der Flüchtling aus Syrien den Mann umgedreht und vergewaltigt haben. „Mit den Händen hat er mich im Nacken fixiert, sodass ich mich nicht mehr bewegen konnte. Ich habe Nein gesagt und mich gewunden, da hat er mich nur fester runtergedrückt“, so der Jungarzt im Zeugenstand.

Der Angeklagte soll nicht verstanden haben, wo das Problem war

Danach hätte der 26-Jährige „ganz entspannt dagesessen, hat gegrinst und gesagt, dass es eh schon vorbei sei und warum ich so einen Stress mache“, erinnert er sich. Als er drohte, die Polizei zu rufen, habe der Angeklagte die Wohnung schnell verlassen, so der Betroffene vor Gericht.

Der Jungarzt ließ sich schnellstmöglich eine Postexpositionsprophylaxe (PEP) verschreiben, um eine mögliche HIV-Infektion auszuschließen, und zeigte den Syrer zwei Tage später schließlich an.

Die Richterin zweifelte an der Geschichte des Angeklagten

Für den Richtersenat schien die Darstellung des Angeklagten unglaubwürdig – er glaubte dem Arzt. „Selbst wenn Sie nicht besonders gut Deutsch können, bin ich überzeugt davon, dass Sie ein Nein verstehen“, so die Richterin in der Begründung des Urteils.

Der Betroffene habe das Recht, es sich anders zu überlegen: „Wenn Sie weitermachen und dabei Gewalt anwenden, ist das eine Vergewaltigung.“ Sie verurteilte den Mann deshalb zu dreieinhalb Jahren Haft.

Die Staatsanwältin nahm das Urteil an. Der Angeklagte legte gegen die Entscheidung Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein. Es ist deshalb nicht rechtskräftig. Einen Antrag auf Erlassung einer Festnahmeanordnung hielt die Staatsanwaltschaft für nicht erforderlich.

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