Sonntag, 28. April 2024
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Hartes Urteil für Slowaken, die einen Priester mit Sex-Fotos erpressen wollten

Der kurz vor der Rente stehende Geistliche fürchtete, in der Gemeinde geoutet zu werden

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Ein pikanter Prozess im schweizerischen Andelfingen endete mit einem harten Urteil: Zwei slowakische Roma, die unter anderem einen älteren katholischen Priester betrogen und mit angeblichen Sex-Fotos erpresst hatten, wurden in einem nicht rechtskräftigen Urteil zu  Haftstrafen mit einem anschließenden Landesverweis verurteilt.

Mit einer Lüge wollten sie dem Pfarrer noch mehr Geld aus der Tasche ziehen

Die beiden Männer, 30 und 43 Jahre alt, erpressten den kurz vor der Pension stehenden Pfarrer mit der Behauptung, sie hätten Bilder, die ihn beim Sex mit Männern zeigen sollen. Auch, wenn sich der Geistliche sicher war, dass es solche Bilder nicht gab, wollte er zahlen, um nicht geoutet zu werden. Der Lebenspartner des Geistlichen reagierte allerdings geistesgegenwärtig: Er rief die Polizei, diese nahm die beiden Slowaken noch in der Wohnung des Priesters fest.

Doch zu diesem Zeitpunkt hatte der Geistliche schon alle seine Ersparnisse an die beiden Slowaken verloren, der Staatsanwaltschaft zufolge bis zu 100.000 Franken, das sind umgerechnet 89.000 Euro. Denn die mutmaßlichen Täter haben zuvor Geld erbettelt, in dem sie dem Pfarrer akute Notlagen vorgaukelten, ihm Hoffnung auf eine Beziehung machten oder ihn einfach bestahlen.

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Der ältere Geistliche war offenbar nicht das einzige Opfer der beiden Männer

Im Laufe der Ermittlungen wurde ein weiterer Fall publik: Auch ein 79-jähriger pensionierter Gemeindeschreiber aus dem Kanton Appenzell Innerrhoden fiel auf die beiden Slowaken herein und gab ihnen hohe Geldsummen. Hier geht die Staatsanwaltschaft von einem Schaden in der Höhe von etwa 300.000 Franken aus, das sind etwa 267.000 Euro. Für die Anklage war klar: Die Männer suchten sich gezielt ältere Schwule als Opfer.

Die genaue Höhe der Zahlungen konnte vor Gericht aber nicht nachgewiesen werden – es gab keine schriftlichen Nachweise. Die Verteidiger erklärten, es habe sich bei den Beträgen um Schenkungen gehandelt – auch, wenn das die Geschädigten explizit dementierten.

Das Bezirksgericht verurteilte die beiden Männer zu Haftstrafen von 36 beziehungsweise 30 Monaten, die jeweils zur Hälfte zur Bewährung ausgesetzt wurden. Außerdem wurden die beiden Slowaken für sechs Jahre des Landes verwiesen – sie reisten jeweils als Touristen ein und verfügen in der Schweiz über keinen festen Wohnsitz.

Mit dem Urteil blieb das Gericht knapp unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft

Damit blieb das Gericht unter dem Wunsch der Staatsanwaltschaft: Diese hatte wegen Erpressung und gewerbsmäßigen Betrugs 40 Monate Freiheitsstrafe für den einen und 15 Monate sowie zusätzlich 15 Monate bedingt für den anderen Beschuldigten gefordert. Beim Landesverweis kam das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft nach.

Die Rechtsanwältin des 30-Jährigen kündigte noch im Gericht an, Berufung einzulegen. Das Urteil ist deshalb nicht rechtskräftig.

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