Sonntag, 28. April 2024
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Schwules Paar mit Messer attackiert: 5000 Euro Belohnung für Hinweise

Das Paar wurde im März angegriffen - nun sucht die Polizei nach neuen Spuren

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Am 8. März 2018 wurde in Berlin-Neukölln ein schwules Paar von Jugendlichen angegriffen und mit einem Messer verletzt. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Berlin für Hinweise, mit denen die Täter gefasst werden können, eine Belohnung ausgesetzt.

Als das Paar über einen Spielplatz ging, wurde es angegriffen

Es war gegen 23.40 Uhr, als ein 24-Jähriger gemeinsam mit seinem drei Jahre älteren Partner über einen Spielplatz in der Mainzer Straße ging, die Arme hatten sie untergehakt. Zwei Jugendliche, die ebenfalls am Spielplatz waren, fragten das Paar nach Zigaretten.

Das schwule Paar ging weiter, ohne zu reagieren. Daraufhin folgten ihnen die Unbekannten. Plötzlich bekam der 24-Jährige einen Schlag gegen den Kopf, und einer der Jugendlichen rammte ihm ein Messer in den Oberschenkel.

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Der Verletzte konnte sich mit seinem Partner, der nicht angegriffen wurde, in eine nahegelegene Bar flüchten. Dort alarmierten Gäste die Polizei und riefen einen Rettungswagen. Während die Angreifer unerkannt flüchten konnten, musste der junge Mann ins Krankenhaus. Dort wurde die Stichwunde stationär behandelt.

Keine Spuren: Jetzt gibt es bis zu 5.000 Euro für sachdienliche Hinweise

Die Fahndung nach den Tätern verlief bis heute erfolglos, die Polizei hat keine heiße Spur. Die Staatsanwaltschaft Berlin greift deshalb zu einem für Hassverbrechen außergewöhnlichen Mittel: Sie setzt eine Belohnung in der Höhe von 5.000 Euro für Hinweise aus, mit denen die Jugendlichen geschnappt werden können.

Besonders interessieren sich die Ermittler, ob jemand die Tat beobachtet hat oder Angaben zu den Tätern machen kann. Auch andere sachdienliche Hinweise sind bei den zuständigen Beamten willkommen. Zeugen werden gebeten, sich bei der Fachdienststelle des Polizeilichen Staatsschutzes unter +49/(0)30/46 64-95 31 28 oder jeder anderen Polizeidienststelle zu melden.

Zahl der Hassverbrechen in Berlin bleibt auf hohem Niveau.

Die Belohnung ist ausschließlich für Personen aus der Bevölkerung bestimmt, nicht für solche, zu deren Berufspflichten die Verfolgung von Straftaten gehört. Personen, die an der Tat beteiligt waren, haben keinen Anspruch auf die Belohnung. Die Verteilung findet unter Ausschluss des Rechtsweges statt.

Esi st das erste Mal, dass die Berliner Staatsanwaltschaft zur Aufklärung einer LGBTI-feindlichen Straftat eine Belohnung ausgeschrieben hat. Der aktuellen Kriminalitätsstatistik der Berliner Polizei zufolge wurden in den ersten drei Quartalen 2018 insgesamt 105 Fälle von Gewalt gegen sexuelle Minderheiten registriert. Die Aufklärungsquote liegt bei 43 Prozent.

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