Samstag, 27. April 2024
HomePolitikInlandSchwuler Polizist bekam weniger Pension: EuGH beendet Diskriminierung

Schwuler Polizist bekam weniger Pension: EuGH beendet Diskriminierung

Weil er nach einem Paragrafen verurteilt wurde, der nur für schwule Männer galt - das ist Diskriminierung, so das Gericht

Meistgelesen

Neu auf GGG.at

Im Jahr 1976 wurde ein langgedienter und mehrfach belobigter Revierinspektor aus dem aktiven Polizeidienst entlassen, weil er nach Paragraf 209 des österreichischen Strafgesetzbuches verurteilt wurde. Dieser bestrafte schwule Beziehungen zwischen Jugendlichen und Erwachsenen, die bei lesbischen und heterosexuellen Paaren erlaubt waren. Bis heute leidet der Ex-Polizist an den Folgen der Entlassung, weil seine Pension wegen der Verurteilung gekürzt wurde. Doch diese Kürzung ist unrecht, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) nun urteilte.

Drei Monate Kerker und die Entlassung für ein Verbrechen, das es nur für Schwule gab

Hätte der damals 32-jährige Polizist damals Sex mit einem gleichaltrigen Mädchen gehabt, wäre er damals nicht vor Gericht gelandet. Doch so musste er sich für die Kontakte, die ausschließlich in seinem Privatleben stattfanden, vor dem Landesgericht für Strafsachen verantworten. Es verurteilte ihn zu drei Monaten Kerker, verschärft durch einen Fasttag pro Monat. Das Urteil wurde durch das Oberlandesgericht Wien bestätigt.

Durch die Verurteilung als Sexualstraftäter wurde der Mann, der bereits 13 Jahre lang ein verdienter und mehrfach belobigter Polizeibeamter war, auch aus dem aktiven Polizeidienst entlassen. Die Disziplinarkommission bei der Bundespolizeidirektion Wien sprach von einer „abwegigen Neigung“ und davon, dass der Mann „eine der denkbar schwersten Pflichtverletzungen“ begangen habe.

- Werbung -

Homosexuelle seien „an sich schon eine arge Belastung“ für die Polizei, so die Disziplinarkommission

Für die Kommission stand außer Frage, „dass Homosexuelle in den Reihen der Sicherheitsexekutive für diese an sich schon eine arge Belastung darstellen“, und kam zu dem Schluss: „Ein Mann, dessen homosexuelle Neigungen schon bekannt sind, würde wohl kaum Aufnahme bei der Sicherheitswache finden!“

Zusätzlich zur Entlassung wurde seine – durch das frühe Ausscheiden aus dem Polizeidienst ohnehin geringe – Pension um 25 Prozent gekürzt, bis zu seinem Tod. Seit zehn Jahren versucht der Ex-Revierinspektor, die volle Pension zu erhalten. Dabei gelang ihm mit Hilfe seines Anwalts Helmut Graupner, der auch Präsident des Rechtskomitee Lambda (RKL) ist, jetzt ein Durchbruch.

Der EuGH beendet nun die Diskriminierung des schwulen Ex-Revierinspektors

Die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat jetzt entschieden, dass der bis heute andauernde strafweise Abzug von der Pension eine verbotene Diskriminierung auf Grund sexueller Orientierung darstellt und der Mann dafür zu entschädigen ist: Der EuGH wurde in diesem Fall vom Verwaltungsgerichtshof (VwGH) angerufen, bei dem der ehemalige Polizist nach einer Odysee durch die Instanzen außerordentliche Revision eingelegt hat.

Denn zum ersten Mal hat der Mann 2009 beantragt, die Differenz zur regulären Pension nachgezahlt zu bekommen, unter Berufung auf die Europäische Menschenrechtskonvention und auf die EU-Antidiskriminierungsrichtlinie. Doch die zuständige BVA lehnte den Antrag ab, genauso wie der Finanzminister als nächsthöhere Instanz.

Mit dem Spruch geht ein zehn Jahre dauernder Kampf zu Ende

In Jahr 2012 hob der VwGH den Bescheid des Finanzministers schließlich wegen formalen Kriterien auf. Die BVA musste  über die Nachzahlung an Pension entscheiden. Das hat sie 2015 getan – wobei sie die reguläre Pension zu niedrig berechnet hat. Dagegen hat sich der ehemalige Polizist beim Bundesverwaltungsgericht beschwert – und blitzte mit einer unglaublichen Begründung ab.

Die Richterin ging davon aus, dass der Ex-Revierinspektor gar nicht diskriminiert wurde. Die Handlungen, wegen denen er verurteilt wurde, würden „eine der denkbar schwersten Pflichtverletzungen“ darstellen, so die Richterin im Jahr 2016. Sie meinte weiters, dass die Handlungen „bei jedem anderen Beamten zu denselben disziplinarrechtlichen Folgen geführt hätten“ – obwohl sie bei heterosexuellen und lesbischen Paaren straffrei gewesen wären.

Da sie keine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof zugelassen hat, musste sich der Mann in einer außerordentlichen Revision an das Höchstgericht wenden. Dieses rief den EuGH an, der nun zugunsten des ehemaligen Beamten entschieden hat. „Nach 10 Jahren Verfahrensdauer hat der mittlerweile 77-jährige Polizist jetzt endlich vor dem EuGH Gerechtigkeit erfahren“, freut sich auch Graupner.

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner