Freitag, 3. Mai 2024
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Drittes Geschlecht: Erste Eintragungen in Salzburg

Standesbeamte werden dafür geschult - doch die Regeln sorgen auch für Kritik

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Im Juni letzten Jahres hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) in einem Erkenntnis festgelegt, dass es in Österreich neben „männlich“ und „weiblich“ eine dritte Option für den Geschlechtseintrag geben muss. Nun werden österreichweit die zuständigen Standesbeamte dafür geschult. Im Bundesland Salzburg fand diese Schulung in Hallein statt, berichtet der ORF Salzburg.

Bei der Geburt muss kein Geschlecht eingetragen werden, bei Erwachsenen ist die Dritte Option schwerer zu bekommen

So muss das Geschlecht bei Fällen, die nicht eindeutig sind, nicht mehr benannt werden, erkälrt Stefan Fuchs, Leiter des Standesamtes und der Staatsbürgerschaftsevidenz in der Stadt Salzburg, dem ORF: „Bei der Geburt ist es möglich, kein Geschlecht einzutragen. Es gibt in Österreich rund 70 Geburten, wo beim Kind kein Geschlecht feststellbar ist.“ Das ist, statistisch gesehen, eines von 4.000 Kindern.

Auch in der Stadt Salzburg habe es bereits die erste Eintragung des dritten Geschlechts gegeben. Bei Erwachsenen ist diese Prozedur allerdings deutlich komplizierter: „Wir können jetzt für Personen, die sich keinem Geschlecht zugehörig fühlen, auch das Geschlecht `Divers“ eintragen. Das geht jedoch nur mit einem medizinischen Gutachten und auf Antrag“, erklärt Fuchs.

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Betroffene kritisieren die aktuelle Regelung

Die entsprechende Richtlinie des Innenministeriums, die das Gutachten fordert, wird von Experten und Betroffenen scharf kritisiert: „Statt der im Erkenntnis zitierten Selbstbestimmung wird nun ein ärztliches Gutachten gefordert“, kritisiert der Verein intergeschlechtlicher Menschen Österreich (VIMÖ) in einer Aussendung die im Dezember veröffentlichte Richtlinie des Innenministeriums.

„An dieser Umsetzung ist samt und sonders alles verfassungswidrig“, pflichtet auch der Wiener Rechtsanwalt Helmut Graupner, Präsident des Rechtskomitee Lambda, den Intersex-Aktivisten bei.

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