Freitag, 26. April 2024
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ÖVP und Grüne lassen Anträge zur LGBTI-Gleichbehandlung abblitzen

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Einen schwarzen Tag für die österreichische LGBTI-Community gab es gestern im Nationalrat: Anträge der SPÖ und der Neos für die Gleichbehandlung sexueller Minderheiten wurden von der Regierungskoalition niedergestimmt. 

SPÖ wollte den vollen Diskriminierungsschutz – und bekam einen verwässerten Antrag der Regierung zurück

Die SPÖ versuchte erneut, den vollen Diskriminierungsschutz für sexuelle Minderheiten im Parlament durchzubringen. Dieses “Levelling up” hätte vollen Schutz vor Diskriminierung im Privatleben und beim Zugang zu Wohnraum für Schwule, Lesben und Bisexuelle garantiert.  

In den meisten Ländern der Europäischen Union gibt es diesen Schutz bereits – in Österreich blockiert die ÖVP diesen Standard seit gut einem Jahrzehnt mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln. So auch diesmal. ÖVP und Grüne lehnten den Antrag der Sozialdemokratie ab, und brachten selbst einen schwammigen Eintrag zu dem Thema ein. 

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Lindner: Es darf keine Frage der Parteipolitik sein, ob ein schwules Paar in einem Lokal Händchen halten darf

Darin werden die zuständigen Bundesminister aufgefordert, “sich für die Stärkung der Schutzmöglichkeiten gegen Diskriminierung von Menschen” einzusetzen. Es folgt eine Aufzählung von fünf Gruppen, wovon LGBTI-Personen als letzte genannt werden, noch hinter jenen, die aufgrund ihrer Religion diskriminiert werden. 

“Es ist enttäuschend, dass es auch unter der schwarz-grünen Koalition anscheinend keine Bewegung bei diesem wichtigsten Thema für die LGBTIQ-Community gibt”, ärgert sich Mario Lindner, Bundesvorsitzender der sozialdemokratischen LGBTI-Organisation SoHo. Es dürfe keine Frage der Parteipolitik sein, ob ein schwules Pärchen im Lokal Händchen halten darf. 

Auch beim Dritten Geschlechtseintrag stimmte die Koalition gegen ihr eigenes Regierungsprogramm

Weiters hat in der gestrigen Plenarsitzung Yannick Shetty, LGBTIQ-Sprecher der Neos, einen Antrag gestellt, mit dem der rechtswidrige Erlass des ehemaligen FPÖ-Innenministers Herbert Kickl zum Dritten Geschlechtseintrag durch einen verfassungsgemäßen Erlass ersetzt werden soll – so wie es auch im Regierungsprogramm zwischen ÖVP und Grünen vereinbart ist. 

Doch der Antrag wurde mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und FPÖ abgeschmettert. Schon im April hatte Innenminister Nehammer von der Volkspartei in einer Anfragebeantwortung an Shetty behauptet, die jetzige Version gewährleiste „den im Sinne des Höchstgerichts verfassungskonformen, bundesweit einheitlichen Vollzug des Personenstandsrechts in diesem Bereich“. 

Das sieht der Bürgerrechtsanwalt Helmut Graupner anders – er hat Nehammer, Kickl und den Steyrer Bürgermeister Gerald Hackl bei der Korruptions-Staatsanwaltschaft wegen Amtsmissbrauchs angezeigt. “Wir leben in einem Rechtsstaat und müssen uns darauf verlassen können, dass Gerichtsurteile von den Behörden umgesetzt werden. Tun sie das nicht, ist das klar Amtsmissbrauch“, so Graupner. Für die Genannten gilt die Unschuldsvermutung.

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