Samstag, 27. April 2024
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Menschenrechts-Gerichtshof: Keine Zwangsoperationen für trans Menschen

Rumänien muss deshalb zwei trans Männern Schadenersatz zahlen

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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat erneut die Rechte von trans Menschen gestärkt: Er hat entschieden, dass Behörden auch dann ihr Geschlecht anerkennen müssen, wenn sie sich keiner geschlechtsangleichenden Operation unterzogen haben.

Gericht stellt klar: Ein Penis ist nicht notwendig, um amtlich als Mann zu gelten

Geklagt hatten zwei trans Männer aus Rumänien, die jeweils mit einer Hormontherapie begonnen und sich und sich die Brüste operativ entfernen haben lassen. Allerdings forderten rumänische Gerichte zusätzliche Operationen, um das Geschlecht der beiden trans Männer amtlich anzupassen.

Mittlerweile haben beide Männer passende Papiere: Einer der beiden Männer hat sich deshalb 2017 einer Operation unterzogen, bei der chirurgisch ein Penis gebildet wurde – daraufhin wurde er von den rumänischen Behörden als Mann anerkannt. Der zweite Kläger zog hingegen 2014 nach Großbritannien und ließ sich dort ohne zusätzliche Operationen als Mann anerkennen.

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Niemand darf zu Operationen gezwungen werden, die zeugungsunfähig machen

Doch die ursprüngliche Weigerung der Gerichte, das Geschlecht der trans Männer nicht anzuerkennen, solange sie sich nicht einer Operation unterzögen, die sie zeugungsunfähig machen könne, verstoße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK). Das haben die sieben Richter:innen einstimmig entschieden.

Artikel 8 der EMRK garantiere das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens, so das Gericht. Die beiden Kläger erhielten deshalb Schadensersatz in Höhe von 8.653 Euro beziehungsweise 7.500 Euro. Außerdem muss Rumänien ihre Anwalts- und Reisekosten in Höhe von insgesamt rund 10.000 Euro bezahlen.

Die Entscheidung ist für die Staaten des Europarats bindend

Bereits im Jahr 2017 hatte der EGMR entschieden, dass eine Zwangssterilisation von trans Menschen gegen die Menschenrechtskonvention verstoße. Geklagt hatten damals drei trans Frauen aus Frankreich: Sie wollten auf ihren Geburtsurkunden ihren Vornamen und ihr Geschlecht ändern, wurden aber von den zuständigen Gerichten abgewiesen, weil sie die geschlechtsanpassenden Operationen nicht nachweisen konnten oder wollten.

Erst im Juli 2020 hat der EGMR Ungarn verurteilt, weil ein geflüchteter Trans-Mann aus dem Iran in seiner neuen Heimat seinen Geschlechtseintrag nicht offiziell ändern konnte, da er keine ungarische Geburtsurkunde hatte.

Die Entscheidungen des EGMR in Straßburg sind für die 47 Mitgliedsstaaten des Europarates rechtlich bindend. Dem Europarat gehören alle europäischen Länder mit Ausnahme von Belarus, Kasachstan und dem Vatikan an. Russland hat vor einigen Jahren angekündigt, Urteile zu ignorieren, wenn sie der Regierung nicht gefallen.

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