Mittwoch, 1. Mai 2024
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„Like“ für homophobe Karikatur kostet Polizisten die Pragmatisierung

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Unter anderem wegen eines “Likes” für eine homophobe Karikatur hat in Deutschland die Beamtenlaufbahn eines angehenden Bundespolizisten geendet, noch bevor sie begonnen hat. Dem Bewerber fehle “die nötige Toleranz und Neutralität” für den Polizeiberuf, so das zuständige Verwaltungsgericht in Aachen in einer nicht rechtskräfigen Entscheidung. 

Nachdem die Polizei die Aktivitäten des Bewerbers gesehen hatte, widerrief sie die Einstellungszusage

Der Bewerber hatte bereits eine Einstellungszusage für die Bundespolizei erhalten, als der Behörde die Aktivitäten des Mannes im Internet auffielen: So bekundete er unter anderem sein Gefallen an einer Karikatur, die einen Mann zeigt, der sich sein Gesäß mit einer Regenbogenfahne abwischt. 

Außerdem postete er im Internet einen Bescheid über ein Fahrverbot, das gegen ihn verhängt wurde – inklusive Mittelfinger-Emoji. Daraufhin zog die Bundespolizei die Einstellungszusage zurück. 

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Dem Gericht zufolge war die Entscheidung der Polizei richtig

Der Mann wollte sich vor Gericht dagegen wehren – und scheiterte: Denn schon das Like unter der Karikatur mit der Regenbogenfahne reiche aus, um Zweifel an seiner charakterlichen Eignung zu wecken. Denn damit habe er bewiesen, dass ihm “die nötige Toleranz und Neutralität fehle”, so das Verwaltungsgericht am Freitag. 

Der Polizeiberuf sei “im besonderen Maße durch den Kontakt mit Menschen unterschiedlicher ethnischer Herkunft, Religion, Weltanschauung und sexueller Orientierung” geprägt, betont das Gericht in der Entscheidung.  Die Bundespolizei sei deshalb nicht mehr an ihre Einstellungszusage gebunden, sie die Richter in Aachen. 

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts in Aachen ist nicht rechtskräftig. Der abgelehnte Bewerber kann gegen die Entscheidung beim nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht in Münster Beschwerde einlegen. 

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