Sonntag, 28. April 2024
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Lesbischer Mutter die Kinder weggenommen: EGMR verurteilt Polen

10.000 Euro Entschädigung - das Urteil ist noch nicht rechtskräftig

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Weil die polnischen Behörden einer lesbischen Mutter ihre Kinder weggenommen haben, ist Polen jetzt vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wegen Diskriminierung verurteilt worden – und zur Zahlung einer Entschädigung in der Höhe von 10.000 Euro wegen „moralischen Schadens“.

Nachdem die Mutter eine Beziehung mit einer Frau begonnen hatte, wollte der Vater das Sorgerecht

Die Behörden hätten der Frau vor allem wegen ihrer sexuellen Orientierung das Sorgerecht für ihre vier Kinder entzogen, so die Straßburger Richter:innen am Donnerstag in ihrem Urteil, das mit 6:1 Stimmen gefällt wurde. Damit handle es sich in dem Fall aus dem Jahr 2010 um einen Verstoß gegen die europäische Menschenrechtskonvention.

Die Klägerin hatte eine Beziehung mit einer Frau angefangen und sich von ihrem Ehemann scheiden lassen. Zunächst hatte sie auch das Sorgerecht für ihre Kinder bekommen – doch der Ex-Mann beantragte später eine Änderung des Sorgerechts. Dabei sollte ein Gutachten beurteilen, wie gut die einzelnen Elternteile für die Erziehung geeignet seien.

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Die Behörden wollten wissen, ob die Klägerin mit ihrer Partnerin Sex hatte

Im Zuge der Erstellung des Gutachtens wurde die Frau gefragt, ob sie lesbisch sei und mit ihrer neuen Partnerin Sex hätte. Für den EGMR war dieser Punkt maßgeblich dafür, dass sie das Sorgerecht für die vier Kinder an ihren Mann verlor. In einem weiteren Verfahren, das nur das jüngste Kind betroffen hatte, betonte das polnische Gericht „die wichtigere Rolle des Vaters bei der Schaffung eines männlichen Vorbilds“.

„Die sexuelle Ausrichtung der Klägerin und ihre Beziehung zu einer anderen Frau standen ständig im Mittelpunkt der Überlegungen und waren in jeder Phase des Gerichtsverfahrens allgegenwärtig“, so die Richter:innen des EGMR. Die Frau sei deshalb anders behandelt worden als vergleichbare Elternteile. 

Nur der EGMR-Richter aus Polen war anderer Meinung

Das sei eine klare Diskriminierung, war sich das Gremium fast einstimmig sicher – nur der polnische Richter Krzysztof Wojtyczek formulierte eine „abweichende Meinung“. Der EGMR verurteilte Polen deshalb dazu, der Klägerin wegen des erlittenen „moralischen Schadens“ 10.000 Euro zu zahlen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit Sitz im französischen Straßburg ist eine Einrichtung des Europarats. Die Richter:innen kümmern sich um die Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention in den 47 Mitgliedsstaaten des Europarats. Seine Urteile sind für die Mitgliedsstaaten bindend. Dem Europarat gehören alle europäischen Länder mit Ausnahme von Belarus, Kasachstan, dem Kosovo und dem Vatikanstaat an. Das Gericht hat keine Verbindung zur Europäischen Union.

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