Freitag, 26. April 2024
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Italienische Regierung stärkt in letzter Minute LGBTI-Rechte

Kurz bevor die Rechtsregierung von Giorgia Meloni die Macht übernimmt

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Noch kurz vor der Machtübernahme durch das rechte Lager hat die italienische Regierung von Premierminister Mario Draghi die Rechte sexueller Minderheiten gestärkt. 

So wurde am Freitagabend die “Nationale LGBT+-Strategie 2022-2025” offiziell verabschiedet. Sie zielt darauf ab, die Diskriminierung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender-Personen in Schulen, Universitäten, Krankenhäusern, Gefängnissen, Sportvereinen und am Arbeitsplatz im Allgemeinen zu bekämpfen.

Zu den empfohlenen Maßnahmen gehören unter anderem Kurse zur Sensibilisierung von Lehrer:innen, Ärzt:innen, Polizist:innen und Gefängniswärter:innen gegenüber LGBT, die Überwachung homophober Äußerungen in den Medien und die Aufnahme spezieller Klauseln gegen LGBT-Diskriminierung in Arbeitsverträge.

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Die neue Ministerpräsidentin ist eine Gegnerin von LGBTI-Rechten

Die Verabschiedung des Plans für mehr LGBTI-Rechte erfolgte kurz vor dem Regierungswechsel. Wahlgewinnerin Giorgia Meloni, die vermutlich Ende des Monats zur Ministerpräsidentin gewählt wird, vertritt eine deutlich konservativere Linie in der LGBTI-Politik.

Erst im Juni brüllte sie bei einem Gastauftritt bei der rechtsextremen spanischen Partei Vox: “Ja zur natürlichen Familie! Nein zur LGBT-Lobby!” Vor der Wahl hat sie sich für einen Schutz der “natürlichen” Familie und gegen das Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare ausgesprochen.

Bestehende Gesetze zu LGBTI-Themen möchte Meloni nicht aufheben

Offiziell hat Meloni ausgeschlossen, die bestehenden Gesetze zu LGBTI-Rechten aufzuheben. Allerdings hat ihre Partei, die postfaschistischen Fratelli d’Italia, im Parlament gegen die Öffnung der Ehe und das Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare gestimmt. 

In Italien gibt es seit dem Jahr 2016 Eingetragene Partnerschaften für schwule und lesbische Paare. Gleichgeschlechtlichen Paaren ist derzeit nur die Stiefkindadoption gestattet, also die Adoption des leiblichen Kindes des Partners.

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