Freitag, 26. April 2024
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Erpressung auf Gay-Datingportal: Ehemaliger Stadtrat verurteilt

Er verlangte von seinen Chatpartner Nacktfotos, mit denen er sie erpresste

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Die Staatsanwaltschaft warf dem 45-Jährigen vor, sich auf einer schwulen Dating-Plattform als 15-jähriges Mädchen namens „Nicole“ ausgegeben zu haben. So soll er 89 Kontakte zu Männern aufgebaut haben, elf davon sind dem Gericht namentlich bekannt.

Insgesamt soll er von seinen Opfern Gutscheine im Wert von knapp 15.000 Euro bekommen haben

Ihnen schickte er zunächst gestohlene erotische Fotos einer Minderjährigen – auch deshalb wurde er wegen des Besitzes von Kinderpornografie angeklagt. Als Gegenleistung verlangte er mit seiner Fake-Identität dann von seinen Chatpartnern Nacktfotos, mit denen er die Männer schließlich erpresst hat.

Zwischen 2019 und 2021 hatte der Angeklagte so nachweislich 145 Amazon-Gutscheine im Gesamtwert von knapp 15.000 Euro bekommen. Davon soll der Mann gut 11.500 Euro auch eingelöst haben. Aufgeflogen war die Erpressung, nachdem sich im letzten Sommer ein 55 Jahre altes Opfer aus dem Bezirk Gmunden bei der Polizei gemeldet hatte.

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Vor den Ermittlungen hatte der Mann eine beeindruckende Karriere

Mittlerweile hat der 45-Jährige den Geschädigten 5.500 Euro zurückgezahlt, wie der Verteidiger des Mannes betonte. Er befinde sich außerdem in psychologischer Behandlung und arbeite „alles auf“, fügte der Angeklagte hinzu. Denn für den früher in seinem Umfeld respektierten Mann ist eine Welt zusammengebrochen.

Bevor im Juni 2021 die Ermittlungen gegen den Mann begonnen hatten, hatte der Mann einen gut bezahlten Job, war unter anderem als Stadtratpolitisch aktiv und 21 Jahre lang ehrenamtlich als Schwimmtrainer tätig. Kurze Zeit nach dem Bekanntwerden der Vorwürfe legte er seine politischen Funktionen zurück und trat aus der Partei aus.

„Eine dumme Aktion“ mit „enormer krimineller Energie“

Warum er sich im Internet schließlich als „Nicole“ ausgab, konnte er der Richterin nicht erklären. Er wisse, dass es mehr als „eine dumme Aktion“ gewesen sei, sagte er zerknirscht. Ein wirkliches Motiv habe er selbst noch nicht finden können – außer, dass er nach der Geburt seines Kindes „nicht mehr so wichtig war“.

So hatte auch die Staatsanwältin Verständnis für den Mann. Trotz der „enormen kriminellen Energie“ versuche er, die Ursache bei sich zu finden. Als strafmildernd gelten die bisherige Unbescholtenheit des 45-Jährigen, dessen zum Teil geleistete Wiedergutmachung des Schadens und seine Reumütigkeit. Das Urteil: 360 Tagsätze zu je 10 Euro und 14 Monate bedingte Haft. Das Urteil ist rechtskräftig.

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