Sonntag, 28. April 2024
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Anwälte der Jugendlichen bestreiten Anschlagsplan für die Pride

Im Fall jener drei Jugendlichen, die einen islamistisch motivierten Anschlag auf die Regenbogenparade geplant haben sollen, hat sich nun erstmals der Anwalt des Hauptverdächtigen zu Wort gemeldet. Er bestreitet vehement, dass sein Mandant ein Attentat geplant hätte.

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Nach einer Sozialnetzkonferenz mit dem Verein Neustart hat das Landesgericht St. Pölten auch die Untersuchungshaft für einen 17-Jährigen, der für die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) als Haupttäter gilt, und einen 14-Jährigen aufgehoben. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, die Staatsanwaltschaft meldete dagegen Beschwerde an.

Den Jugendlichen wurde ein engmaschiges Programm vorgeschrieben

„Es wurde ein engmaschiges Programm erstellt mit Weisungen, etwa dass die Tatverdächtigen ein Deradikalisierungsprogramm besuchen müssen. Es wurde auch Bewährungshilfe beigegeben. Der Haftrichter ist zur Ansicht gekommen, dass mit diesem Plan beide enthaftet werden können“, erklärt Birgit Eisenmagen, Sprecherin des Landesgerichts St. Pölten.

Nun hat sich zum ersten Mal der Anwalt des 17-Jährigen öffentlich zu Wort gemeldet. Auch sein Mandant bestreite sämtliche Anschuldigungen, betonte Markus Sommerauer von der Kanzlei Urbank & Rudolph gegenüber der Austria Presse Agentur (APA): „Hier wird etwas behauptet, das es nicht gibt. Es wurde nie ein Anschlag geplant.“ Bei der Hausdurchsuchung sei „kein belastendes Material, vor allem keine Schusswaffen“ sichergestellt worden, so Sommerauer – lediglich zwei Softguns, „davon war eine kaputt“.

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Anwalt: Brüder schliefen am Samstag noch und bereiteten keinen Anschlag vor

Sommerauer zufolge wurden der 17-Jährige und sein älterer Bruder am Samstag zu Mittag aus dem Schlaf gerissen, als Spezialkräfte der Polizei die Wohnungstür aufbrachen und die beiden festnahmen. „Wenn dieser Vorwurf, dass mein Mandant tatsächlich einen Anschlag geplant hätte, richtig sein sollte, ist es nicht erklärlich, warum mein Mandant am Tag der Parade dann um 12.00 Uhr noch schlafend zu Hause ist und nur aufgrund des Eingriffes von der Polizei aufgeweckt und dann verhaftet wurde“, sagte er dem ORF .

Auch betont der Anwalt, dass sein Mandant kein IS-Anhänger sei und „nie in einschlägigen Telegram-Chats“ war. Damit weist er einen Bericht der DSN zurück, dem zufolge sich der 17-Jährige mit neun weiteren Islamisten im Internet ausgetauscht und Anschlagspläne gewälzt haben soll. „Dazu gibt es nichts im Akt. Es gibt keine Chats, es gibt keine Screenshots“, so der Anwalt.

Stattdessen habe der 17-Jährige mit einem 15 Jahre alten Ukrainer gechattet. Als ihm dieser einen Link zu einer Gruppe mit dem IS-Logo geschickt habe, sei er der Gruppe nicht beigetreten und habe den User blockiert. Auch habe sich der Bursch – entgegen der Darstellung der DSN – kein Sturmgewehr besorgen wollen, so sein Rechtsbeistand.

Auch der Anwalt des 14-Jährigen bestreitet jede Schuld seines Mandanten

Bereits zuvor hatte sich Andreas Schweitzer, der Anwalt des 14-Jährigen, zu Wort gemeldet. Er bestätigte gegenüber dem ORF, dass der Jugendliche zusätzlich zum Deradikalisierungprogramm und der Bewährungshilfe auch mehr Zeit mit seiner Familie verbringen soll und die Schule abschließen muss.

Scharfe Kritik übt der Anwalt an der DSN. Diese hätte die Verdachtslage gegen seinen Mandanten und die beiden Brüder mit Informationen eines ausländischen Nachrichtendienstes, die sie schon im März bekommen hatte, begründet. Damit hätte die DSN die personenbezogenen Daten der Staatsanwaltschaft und in weiterer Folge dem Landesgericht St. Pölten ohne die dafür gesetzlich vorgesehene Bewilligung weitergegeben.

Agierte der Staatsschutz am Rand der Legalität?

Denn der Staatsschutz darf Daten von ausländischen Geheimdiensten ohne deren Genehmigung nicht weitergeben. Der DSN unterstellt er deshalb einen „eklatanten Verstoß gegen gesetzliche Normierungen“, der „einzig und allein“ dazu gedient habe, dass sein Mandant „aufgrund nicht näher verifizierter Behauptungen festgenommen und in weiterer Folge über ihn die U-Haft verhängt wurde“.

Der 14-Jährige hatte sich unmittelbar nach seiner Festnahme als gläubigen Muslim bezeichnet, aber radikale Tendenzen und Sympathien für den IS bestritten. Er bete fünfmal täglich, gehe „ab und zu zum Freitagsgebet“ und besuche eine Moschee. Sein Wissen über Religion habe er über YouTube und TikTok bezogen. „Möglicherweise“ habe er aus Neugier IS-Propagandamaterial und eine Bombenbauanleitung heruntergeladen.

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