Montag, 29. April 2024
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Mutmaßlich geplanter Pride-Anschlag: Auch 14- und 17-Jähriger aus U-Haft entlassen

In St. Pölten sind jene beiden Jugendlichen, die verdächtigt werden, einen Anschlag auf die Regenbogenparade geplant zu haben, am Freitag aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Gegen sie wird aber weiter ermittelt.

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Jener 14- und 17-Jährige, die verdächtigt werden, einen Anschlag auf die Regenbogenparade vorbereitet zu haben, sind heute, Freitag, aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Das hat Birgit Eisenmagen, Sprecherin des Landesgerichts St. Pölten, mehreren Medien bestätigt.

Ausschlaggebend für die Haftentlassungen war eine Sozialnetzkonferenz

„Das jugendliche Alter der Beschuldigten spielt eine wesentliche Rolle. Die U-Haft ist immer das letzte und schwerste Mittel“, so die Gerichtssprecherin zum ORF . Ausschlaggebend für die Haftentlassungen dürfte eine Sozialnetzkonferenz mit den Eltern der Verdächtigen und einem Sozialverein gewesen sein. 

„Im Zuge dieser Konferenz wurde ein sehr intensives Programm mit engmaschigen Weisungen mit engmaschiger Zusammenarbeit mit der Bewährungshilfe erstellt sodass aus Sicht des Haftrichters die Haftgründe nicht mehr vorliegen und die beiden enthaftet werden konnten“, so Eisenmagen: „Der Haftrichter sieht darin das gelindere Mittel, um die U-Haft nicht fortzusetzen.“ Alle Verdächtigen bestreiten die Anschlagspläne.

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Ein 20-Jähriger Verdächtiger, der ältere Bruder des 17-Jährigen, kam schon im Vorfeld frei und befand sich nie Haft. Die beiden anderen kamen in Untersuchungshaft. Damit befinden sich nun alle drei Tatverdächtigen auf freiem Fuß. Die Entscheidung ist in allen drei Fällen nicht rechtskräftig, weil die Staatsanwaltschaft St. Pölten dagegen berufen hat. Die Berufung wird vom Oberlandesgericht Wien entschieden.

Die Ermittlungen gegen das Trio werden fortgesetzt

Gegen das Trio wird wegen terroristischer Vereinigung und krimineller Organisation ermittelt. Für die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) ist der 17-Jährige der Hauptverdächtige. Ihm wirft der Staatsschutz vor, in einer konspirativen Chatgruppe mit IS-Sympathisanten einen Anschlag auf die Pride mit einer Machete und einem Sturmgewehr angekündigt zu haben.

In der Beschuldigtenvernehmung unmittelbar nach seiner Festnahme hatte sich der 14-Jährige als gläubigen Muslim bezeichnet, aber radikale Tendenzen bestritten. Er bete fünfmal täglich, gehe „ab und zu zum Freitagsgebet“ und besuche eine Moschee. Sein Wissen über Religion habe er über YouTube und TikTok. „Möglicherweise“ habe er auch IS-Propagandamaterial und eine Bombenbauanleitung heruntergeladen. Er sei „sehr neugierig“ gewesen, sagte er.

Auf die Frage, was er von der Regenbogenparade der LGBTI-Community und den Teilnehmer:innen der Regenbogenparade halte, soll der 14-Jährige gegenüber den Ermittler:innen gemeint haben: „Ich bin kein Fan davon, ich mag sie eigentlich nicht. Ich weiß aber nicht viel darüber und will da nicht ins Detail gehen.“

Anwalt des 14-Jährigen ist zufrieden

Andreas Schweitzer, der Anwalt des 14-Jährigen, zeigte sich nach der Entscheidung des Gerichts zufrieden. „Hier hat die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst mit Kanonen auf Spatzen gezielt. Und nicht getroffen. Wobei der 14-Jährige wirklich ein Spatz ist“, so der Anwalt.

Er wies in seinem Enthaftungsantrag darauf hin, dass die Untersuchungshaft gegen seinen Mandanten widerrechtlich verhängt wurde: Als Begründung hatte die DSN Informationen eines außereuropäischen Partnerdienstes angeführt hatte, „welche noch nicht gerichtsverwertbar freigegeben sind“, wie der Standard aus den Dokumenten zitiert.

Entscheidend für die Entscheidung des Haftrichters dürfte sein, dass sich der 14-Jährige zwar in einschlägigen Dschhadisten-Foren aufgehalten habe, er aber nach Informationen der Presse keinen konkreten Anschlagsplan erkennen konnte.

Dieser Artikel wird bei Bedarf weiter aktualisiert

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