Samstag, 27. April 2024
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Italien: Gericht kassiert Streichung der zweiten Mutter aus der Geburtsurkunde

Die Streichung der nicht-leiblichen Mutter aus den Geburtsurkunden von Kindern lesbischer Paare ist nicht zulässig. Das hat jetzt ein Gericht in Padua entschieden. Doch ganz eindeutig ist die Rechtslage in diesem Fall nicht.

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Bahnbrechendes Urteil in Italien: Die Geburtsurkunden von Kindern, in denen zwei Mütter eingetragen wurden, können nicht annulliert werden. Das hat ein Gericht in der norditalienischen Stadt Padua gestern, Dienstag, entschieden.

Die Streichung der zweiten Mutter aus der Geburtsurkunde verletzt die Grundrechte des Kindes

Die Streichung jener 37 Geburtsurkunden, in denen die nicht-leibliche Mutter verzeichnet war, durch die Staatsanwaltschaft Padua erklärte das Gericht für unzulässig. Einige der betroffenen Kinder sind bereits sechs Jahre alt, ihre Mütter hatten gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft geklagt.

„Wir haben als homosexuelle Paare ein Leben lang für unsere Rechte gekämpft. Jetzt werden wir das Gleiche für die unserer Kinder tun“, sagte eine der Regenbogenmütter der italienischen Tageszeitung Corriere della Sera : „Es ist so beschämend“, fügte die Frau hinzu, „dass wir nicht anders können, als bis zum Ende gegen diese Maßnahme zu kämpfen“.

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Die rechte Regierung von Giorgia Meloni will den Kindern ihre zweite Mutter wegnehmen

Die Staatsanwaltschaften einiger Regionen wie Padua, Mailand, Bergamo oder Lucca hatten ein Dekret des rechtspopulistisch besetzten Innenministeriums an die Präfekten der Regionen vollzogen, dass bei Geburtsurkunden mit zwei Müttern die nicht-leibliche Mutter zu streichen ist.

Im November hatte die Staatsanwaltschaft von Padua allerdings beantragt, die Rechtmäßigkeit dieses Rundschreibens durch das Verfassungsgericht zu klären. Die Behörde wollte geklärt haben, ob dadurch die Grundrechte der Kinder verletzt werden.

Es gibt kein Gesetz in Italien, das die Situation verlässlich regelt

Rechtlich ist die Situation nicht eindeutig, da in Italien kein nationales Gesetz die Anerkennung der Elternschaft bei Regenbogenfamilien regelt. Das verstoße gegen die Grundrechte der Kinder, hatte das Verfassungsgericht schon im Jänner 2021 entschieden.

Ein Gericht in Mailand hatte eine ähnliche Entscheidung wie nun in Padua getroffen, diese wurde allerdings von einem Berufungsgericht aufgehoben. In Brescia hat das Berufungsgericht allerdings die Entscheidung der Vorinstanz bestätigt, dass die Geburtsurkunden gültig bleiben.

Das Verfassungsgericht forderte den Gesetzgeber schon vor Jahren auf, schnell zu handeln

In den letzten Jahren hatten vor allem Bürgermeister von links regierten Städten bei lesbischen Paaren auch die nicht-leibliche Mutter in die Geburtsurkunden eingetragen und damit vermeintliche Rechtssicherheit für die betroffenen Regenbogenfamilien geschaffen.

Der Aufforderung des Verfassungsgerichts an Regierung und Parlament, „diese ‚Schutzlücke‘ so schnell wie möglich zu schließen“ und so die Grundrechte der betroffenen Kinder zu schützen, sind bis jetzt allerdings weder die Regierung Draghi noch die Regierung Meloni nachgekommen. Auch aus dem Parlament gibt es keine entsprechenden Initiativen.

In Europa erkennen 21 Länder bei Regenbogenfamilien zwei Mütter an: Andorra, Österreich, Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Island, Irland, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Portugal, Slowenien, Spanien, Schweden und die Schweiz.

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