Samstag, 27. April 2024
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Deutscher Bundestag beschließt Selbstbestimmungsgesetz

In Deutschland wurde das Selbstbestimmungsgesetz beschlossen. Es soll unter anderem trans, intersexuellen und nicht-binären Menschen das Leben erheblich erleichtern und soll im November in Kraft treten.

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Der Deutsche Bundestag hat heute, Freitag, das lange umstrittene Selbstbestimmungsgesetz mit einer Mehrheit von 374 Ja-Stimmen beschlossen. 251 Abgeordnete – vor allem von CDU/CSU, AfD und BSW, waren dagegen, elf haben sich der Stimme enthalten. Das Selbstbestimmungsgesetz löst das in Teilen mehrfach als verfassungswidrig eingestufte Transsexuellengesetz aus dem Jahr 1980 ab. 

Änderung von Vorname und Geschlechtseintrag durch Selbsterklärung am Standesamt

Es sieht vor, dass künftig jeder Mensch in Deutschland ohne zusätzliche Gutachten seinen Geschlechtseintrag und seinen Vornamen durch ein einfaches Verfahren am Standesamt selbst ändern kann. Medizinische Behandlungen wie Hormonbehandlungen oder geschlechtsangleichende Operationen behandelt das neue Gesetz nicht. 

Zuvor wurden im Familienausschuss des Bundestages noch kleine Änderungen am Selbstbestimmungsgesetz beschlossen. So ist beispielsweise die automatische Weitergabe von Informationen über Änderungen des Geschlechtseintrags an diverse Behörden, darunter auch Verfassungsschutz, Polizei und Asyl-Bundesamt, im aktuellen Entwurf nicht mehr zu finden.

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Minderjährige müssen angeben, dass sie beraten wurden

Neu ist auch, dass Minderjährige ab 14 beziehungsweise bei Jüngeren deren Vertreter, vor dem Standesamt angeben müssen, dass sie beraten wurden. Das kann unter anderem durch Träger der Kinder- und Jugendhilfe erfolgen. Damit geht die Regierung auf Bedenken rund um Kinder und Jugendliche ein, bewahrt dabei aber das Recht auf Selbstbestimmung. 

Für CDU und CSU ist das zu wenig: Vize-Unionsfraktionsvorsitzende Dorothee Bär forderte im ARD-Morgenmagazin „eine Verpflichtung zur Beratung“ für Minderjährige. Die Union hat das Gesetz deshalb abgelehnt. Während der Plenardebatte fielen vor allem Martin Reichardt von der AfD und Sahra Wagenknecht vom BSW durch transfeindliche Polemik auf.

Das Gesetz tritt am 1. November in Kraft

Das Selbstbestimmungsgesetz soll am 1. November in Kraft treten. Entsprechend der im Gesetz vorgesehenen Wartezeit von drei Monaten können Anträge auf eine Änderung von Geschlechtseintrag und Vornamen damit bereits ab 1. August beim Standesamt angekündigt werden.

Sven Lehmann, Queer-Beauftragter des Bundes, sagte, er sei froh, dass sich „die Fraktionen geeinigt haben“. Der Tag der Beschlussfassung sei „nicht nur ein wichtiger Tag für die Grund- und Menschenrechte von trans- und intergeschlechtlichen sowie nicht-binären Menschen, sondern auch für eine offene und demokratische Gesellschaft, in der Menschen vom Staat so anerkannt werden, wie sie sind“.

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