Dienstag, 30. April 2024
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USA: Niederlage für Befürworter der Homo-Ehe

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Eine Niederlage nach Punkten müssen die Verfechter einer Ehe-Öffnung in den USA einstecken. Nach Meinung eines Bezirksrichters im US-Bundesstaat Tennesee betrifft der 14. Verfassungszusatz, ein umfassendes Diskriminierungsverbot, nicht das Recht auf Ehe für Schwule und Lesben.

Geklagt hatte ein schwules Paar, das im Jahr 2010 im US-Bundesstaat Iowa geheiratet hat und ihre Ehe in ihrem Heimat-Bundesstaat Tennessee anerkennen lassen möchte.

Die Anwälte des Paares berufen sich dabei auf den 14. Verfassungszusatz. Dieser garantiert alles US-Bürgern gleichen Schutz. Doch der sei in diesem Bunt nicht anwendbar, meint Richter Russell E. Simmons Jr. Die Ehe „kann einfach nicht von ihren traditionellen Ziel der Vermehrung getrennt werden“, so der Richter. Die Stärkung von (traditionellen) Familien sei „sicher ein legitimes Interesse des Staates“. Richter Simmons ist sich sicher: „Es ist nicht irrational, die Institution der Ehe auf ihren eigentlichen Zweck zu beschränken, indem man die traditionelle Definition annimmt.“

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Das ist die erste Niederlage für Befürworter der Ehe-Öffnung seit der Oberste Gerichtshof den „Defense of Marriage Act“ (DOMA) aufgehoben hat. Fast 30 andere Urteile, die es seitdem gegeben hat, kommen zu dem gegenteiligen Schluss. Das Urteil von Richter Simmons ist nicht rechtskräftig, die Kläger können dagegen berufen. Ihn selbst wird das wohl nicht mehr betreffen: Er geht dieses Jahr in Pension.

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