Dienstag, 30. April 2024
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Es kann nur eine Kylie geben

"Zweitklassige Reality-Show-Persönlichkeit": Wie Kylie Minogue ihre Namensrechte gegen Kylie Jenner verteidigt

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Einen außergewöhnlichen Rechtsstreit gibt es derzeit in den USA: Kylie Jenner, das 18-jährige Küken aus dem Kardashian-Clan, möchte sich in ihrer Heimat die Marken- und Vermarktungsrechte an ihrem Vornamen schützen lassen. Doch nun zeigt Kylie Minogue der jungen Dame: Es kann nur eine geben.

Kylie Jenner wollte ihren Vornamen schützen lassen – doch dann kam Kylie Minogue

Letztes Jahr wollte Kylie Jenner sowohl ihren vollständigen Namen als auch ihren Vornamen beim US-Patentamt für Produkte wie Bekleidung oder Taschen schützen lassen. Die Marke „Kylie“ möchte Jenner auch für „Werbezwecke“ nutzen.

Doch nun gibt es Gegenwind für den Kardashian-Spross: Im Auftrag von Kylie Minogue meldete die australische Anwaltskanzlei KDB letzte Woche Einspruch gegen die Pläne Jenners an. Die Anwälte der Sängerin befürchten, die Marke „Kylie“ könnte durch Jenner „verwässert“ werden, die Konsumenten könnten verwirrt werden.

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Jenner sei nur eine „zweitrangige Reality-TV-Persönlichkeit“, sagen die Anwälte von Minogue

Denn die 18-Jährige sei nichts weiter als eine „zweitrangige Reality-TV-Persönlichkeit“, argumentieren die Anwälte. Kylie Minogue sei hingegen eine „international bekannte Künstlerin, Philantropin und Brustkrebsaktivistin“.

Unter anderem kritisieren Minogues Anwälte den „photografischen Exhibitionismus“ der 18-Jährigen: So sei Kylie Jenner immer wieder ins Fettnäpfchen getappt: US-Behindertenverbände haben sie kritisiert, weil sie sich für ein Magazin in einem Rollstuhl fotografieren ließ. Auch mit der afroamerikanischen Community hat es sich die 18-Jährige schon verscherzt.

Bei Markenrechten versteht Kylie Minogue keinen Spaß

Auch Minogue hat sich zahlreiche Markenrechte um ihren Vornamen sichern lassen, vor allem im Musik- und Konzertumfeld. Geschützt sind auch „Kylie Minogue darling“, die Parfumlinie der Sängerin, und „Lucky – the Kylie Minogue musical“.

Nun muss das US-Patentamt über den Einspruch der Sängerin entscheiden. Das „Forbes“-Magazin vermutet, dass Minogue den Kürzeren ziehen könnte, denn sie habe sich, anders als Adele oder Cher, nie wirklich als Kylie, sondern immer als Kylie Minogue vermarktet.

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