Dienstag, 30. April 2024
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Lebenslange Haft für den „Kannibalen von Pankow“

Angeklagter beteuert seine Unschuld, das Urteil ist nicht rechtskräftig

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Deutliches Urteil in einem Aufsehen erregenden Prozess: Jener 42-jährige Lehrer, der seinen Sex-Partner getötet und zerstückelt haben soll, wurde am Freitag vor dem Landgericht Berlin wegen Mordes und Störung der Totenruhe zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Ob er auch Körperteile seines Opfers gegessen hatte, konnte nicht abschließend geklärt werden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Für den Richter ist die Tat „verabscheuungswürdig“

„Es ist menschenverachtend, was Sie getan haben“, so der Vorsitzende Richter Matthias Schertz bei der Urteilsverkündigung: Die Tat sei „verabscheuungswürdig“. Für das Gericht war es klar, dass Stefan R., Mathematik-Lehrer an einer Privatschule, am 6. September 2020 über die Dating-Plattform PlanetRomeo einen 43 Jahre alten bisexuellen Hochleitungs-Monteur zu einem Sex-Date in seine Wohnung in Berlin-Pankow eingeladen hatte – und ihn dann ermordet hat. 

„Er tötete ihn mit dem Messer während des Sexualaktes zur Befriedigung seiner sexuellen Lust mit einem Kehlschnitt und entfernte dann akribisch Penis und Hoden, um diese zu verspeisen. Er las Bratanleitungen im Internet“, lässt der Richter in der Urteilsverkündung über Stefan R. keine Zweifel offen. Die Leiche habe der 42-Jährige dann zerstückelt, die einzelnen Teile an verschiedenen Orten in Berlin abgelegt. Und noch am selben Abend soll der Lehrer sein nächstes Sex-Date geplant haben.

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Die ersten Stücke des Körpers wurden am 8. November 2020 von Spaziergängern beim Gassigehen mit dem Hund in einem Berliner Waldstück gefunden. In den folgenden Tagen und Wochen konnte fast der gesamte Körper gefunden werden – Boulevardzeitungen zufolge blieben unter anderem der Penis und die Hoden des Opfers verschwunden.

Das Gericht geht von einer Tat zur Befriedigung des Geschlechtstriebs aus

Für das Gericht erfüllte die Tat drei Merkmale des Straftatbestandes Mord: So sei die Tat zur Befriedigung des Geschlechtstriebs erfolgt, und um eine andere Straftat zu ermöglichen: So habe der Lehrer den Penis und die Hoden des Mannes abtrennen und verspeisen wollen. Außerdem sei der Angeklagte bei der Begehung der Tat heimtückisch vorgegangen.

In den Monaten vor der Tat habe der Angeklagte „immer häufiger Schlacht- und Kannibalismus-Ideen entwickelt“, so der Richter. Er sei in einschlägigen Foren unterwegs gewesen, habe es aber – im Gegensatz zu seinen Chat-Partnern – ernst gemeint und die Tat vorbereitet: So hätten Ermittler:innen in seiner Wohnung unter anderem eine Knochensäge, spezielle Messer sowie „Schlacht- und Entmannungsanleitungen“ gefunden.

Der Angeklagte bestreitet die Tat noch immer

Der Angeklagte bestritt die Tat bis zuletzt: Nach dem Sex habe der Monteur alleine auf der Couch im Wohnzimmer geschlafen. In der Früh habe er ihn dann tot gefunden. In Panik sei er zu dem Schluss gekommen, „dass die Leiche wegmuss“, so der 42-Jährige in einer Erklärung, die von seiner Verteidigerin Kristina Beulich verlesen wurde. Polizei oder Rettung wollte er nicht rufen, „weil herausgekommen wäre, dass ich homosexuell bin“, so der Lehrer weiter.

Doch das glaubte ihm der Richter nicht – genauso wenig wie die Beteuerungen, dass seine Kannibalismus-Chats „reine Fantasien“ gewesen seien. Die Ausreden des Lehrers seien „zusamengeschustert“, seine Angst vor einem öffentlichen Coming Out „unglaubhaft“, zitiert die Berliner Boulevardzeitung B.Z. Richter Schertz.

Das Gericht stellte auch die besondere Schwere der Schuld fest. Das macht eine Entlassung von Stefan R. nach 15 Jahren fast unmöglich. Mit seinem Urteil folgt das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Anwältin des Angeklagten haben bereits kurz nach dem Urteil angekündigt, Revision gegen die Entscheidung des Landgerichts einlegen zu wollen. Die Verteidigung hatte einen Freispruch gefordert. So sei die Todesursache des Opfers „unklar“ und Fantasien „nicht strafbar“, betonte sie.

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