Montag, 29. April 2024
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Slowenisches Verfassungsgericht öffnet Ehe und Adoption

Richter sprechen Klartext und beenden Polit-Posse um Ehe-Öffnung

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Der slowenische Verfassungsgerichtshof in der Hauptstadt Ljubljana hat schwule und lesbische Paare bei Eheschließungen und Adoptionen ab sofort gleichgestellt. Die Eingetragene Partnerschaft, die es seit 2006 gibt, und das Adoptionsverbot seien mit dem Diskriminierungsverbot in der slowenischen Verfassung nicht vereinbar, so die Höchstrichter:innen in einer am Freitag veröffentlichten Entscheidung. 

Ehe-Verbot ist Diskriminierung, kein „Schutz von Familien“

Damit gibt der Verfassungsgerichtshof der Beschwerde zweier gleichgeschlechtlicher Paare recht. Diese waren vor Gerichten mit ihren Anträgen auf Eheschließung beziehungsweise auf gemeinsame Aufnahme in das Adoptionsregister gescheitert. Seit 2005 konnten schwule und lesbische Paare in Slowenien eine Eingetragene Partnerschaft eingehen. Gemeinsame Adoptionen blieben diesen Paaren verwehrt. 

Eine Diskriminierung Homosexueller könne weder mit der traditionellen Bedeutung der Ehe noch dem besonderen Schutz der Familien gerechtfertigt werden, so das Höchstgericht. Die Entscheidung schmälere die Bedeutung der traditionellen Ehe nicht: “Sie bedeutet lediglich, dass von nun an neben andersgeschlechtlichen Paaren auch gleichgeschlechtliche Paare die Ehe eingehen können.” 

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Ausschluß gleichgeschlechtlicher Adoptivpaare ist schlecht fürs Kindeswohl

In Bezug auf das Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare betont das Gericht, dass das Gebot der Gleichbehandlung auch hier gelte. Bisher war in Slowenien bei homosexuellen Paaren lediglich die Stiefkindadoption möglich gewesen. Nun sollen die Lebenspartner auch gemeinsam unter gleichen Bedingungen wie Eheleute ein Kind adoptieren können. Der grundsätzliche Ausschluss gleichgeschlechtlicher Partner verringere außerdem die Zahl der möglichen Adoptiveltern, was im Gegensatz zum Ziel des Kindeswohls stehe, so die Höchstrichter:innen. 

In seiner Entscheidung, die bereits am 16. Juni getroffen wurde, gibt der slowenische Verfassungsgerichtshof dem Parlament sechs Monate Zeit, um die Gesetze entsprechend anzupassen. Bis dahin gelten die Entscheidungen des Höchstgerichts. 

Die Entscheidung des Gerichts gilt ab sofort – zumindest für sechs Monate

Das heißt, gleichgeschlechtliche Paare können in dem zwei Millionen Einwohner zählenden Nachbarland ab sofort heiraten und – falls die entsprechenden Voraussetzungen zutreffen – Kinder adoptieren. Dementsprechend groß ist die Freude in der Community: “Wir danken allen, die dazu beitrugen, für ihre Zeit, Energie, Expertise und Ausdauer”, so die slowenische LGBTI-Organisation Legebitra auf Facebook. 

Mit dem Urteil des Verfassungsgerichtshof hat das Höchstgericht eine jahrelange Polit-Posse um die Öffnung der Ehe beendet. Denn eigentlich hatte das slowenische Parlament bereits 2015 diese Öffnung als erstes postkommunmistisches Land beschlossen: 51 Abgeordnete waren damals dafür, 28 dagegen, elf enthielten sich. Allerdings hatte ein Referendum christlich-konservativer Kräfte die Ehe für alle wenige Monate später gestoppt

Slowenien ist mit der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs das 14. Land der Europäischen Union, das die Ehe für schwule und lesbische Paare geöffnet hat. Damit erlauben zum ersten Mal mehr als die Hälfte der Staaten gleichgeschlechtlichen Paaren die Ehe. In neun weiteren Ländern gibt es Eingetragene Lebenspartnerschaften. 

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