Freitag, 26. April 2024
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Bistum Augsburg feuert erneut lesbische Erzieherin

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Im bayerischen Neu-Ulm wird der Vertrag einer Erzieherin an einem katholischen Kindergarten nicht verlängert – weil sie lesbisch ist, wie die Frau vermutet.

Über eine Zeitarbeitsfirma wird die 35-jährige Tanja J. im letzten Jahr an einen römisch-katholischen Kindergarten in Neu-Ulm vermittelt. Die Leitung der Einrichtung ist mit den Leistungen der Frau zufrieden, man bietet ihr zunächst eine befristete Stelle bis zum 31. August 2012 an. Doch darin steht, dass ihr „außerdienstliches Verhalten nicht im Widerspruch zu den Bestimmungen des kirchlichen Dienstes“ stehen darf.

Weil sie nicht lügen wollte, sagte sie der Kindergartenleiterin, dass sie lesbisch ist. Diese schaltete daraufhin den zuständigen Gemeindepfarrer ein. Von diesem wurde die Protestantin belehrt, was die römisch-katholische Kirche im Jahr 2012 von Nächstenliebe hält: Er erklärt der Frau, dass ihre Lebensweise „unnatürlich“ sei. „Das war so demütigend“, erinnert sich Tanja J.

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In Notzeiten war die sexuellew Orientierung egal

Weil es aber einen Personalnotstand gab, wurde Tanja J. aber trotzdem befristet angestellt – und dieser Arbeitsvertrag läuft jetzt auf. Die 35-Jährige ist überzeugt, dass er nicht wegen ihrer Leistung nicht verlängert wurde, sondern wegen ihrer sexuellen Orientierung.

Es ist nicht das erste Mal, dass römisch-katholische Kindergärten im Landkreis Neu-Ulm ein Problem mit lesbischen Kindergärtnerinnen bekommen. Im Juni hat das Verwaltungsgericht Augsburg entschieden, dass eine lesbische Kindergärtnerin nicht während ihrer Karenzzeit kündigen darf.

Keine Chance auf Verlängerung – LSVD rät: Schweigen und Klagen

Daraufhin fasste auch Tanja J. den Mut, sich zu wehren. Einzig: Sie hat rechtlich keine Chance, ihren Job zu behalten. Es handle sich um einen befristeten Vertrag, der auslaufe, erklärt Markus Kremser, Pressesprecher der Diözese Augsburg. Im Fall der lesbischen Erzieherin in Elternzeit hatte Kremser gesagt, dass die Homosexualität ein schwerwiegender Loyalitätsverstoß sei. Die Kindergartenleitung war für eine Stellungnahme nicht erreichbar.

Manfred Bruns, früher Bundesanwalt am deutschen Bundesgerichtshof und seit seiner Pensionierung Rechtsberater des Lesben- und Schwulenverbandes in Deutschland (LSVD), rät Betroffenen, die kirchlichen Arbeitsverträge zu unterschreiben, aber zu schweigen: „Sollte es später zu einer Kündigung kommen, empfehlen wir die Kündigungsschutzklage“ Diese hätte einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte von 2010 zufolge gute Erfolgschancen.

Kopfschütteln in der Nachbardiözese

In der Nachbardiözese Rottenburg-Stuttgart kann man über das Verhalten der Diözese Augsburg nur den Kopf schütteln: „Eine homosexuelle Prägung kann kein Grund für eine Einstellung, Nichteinstellung oder Entlassung sein“, erklärt deren Pressesprecher Uwe Renz der „Süddeutschen Zeitung“. Er räumt aber ein: Hauptamtliche Mitarbeiter müssten jedoch gemäß der Glaubens- und Sittenlehre der katholischen Kirche leben. Falls sich ein Widerspruch auftue, müsse man „mit viel Sensibilität und Sachkenntnis vorgehen und entscheiden“.

Tanja J. sucht unterdessen eine neue Stelle.

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