Samstag, 27. April 2024
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Niederländische Männer-Ehe ist in Österreich nicht gültig

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Die Ehe von schwulen und lesbischen Paaren, die im Ausland heiraten, wird in Österreich nicht als solche anerkannt. Zu diesem Schluss ist jetzt nach dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) nun auch der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) gekommen. Eine solche Ehe wird in Österreich wie eine Eingetragene Partnerschaft behandelt.

Geklagt hatten zwei Niederländer, die in Tirol leben und Ferienwohnungen im Bezirk Kitzbühel vermieten. In ihrer Heimat haben sie 1998 eine Eingetragene Partnerschaft geschlossen, die nach der Öffnung der Ehe in den Niederlanden 2002 in eine Zivilehe umgewandelt wurde.

In Österreich führte der Familienstand des verheirateten Männer-Paares aber immer wieder zu Unklarheiten. Sie haben deshalb einen Antrag auf Eheschließung gestellt, der erwartungsgemäß im Dezember 2013 vom Tiroler Landeshauptmann abgelehnt wurde. Dagegen klagten die beiden Männer vor dem Verwaltungs- und dem Verfassungsgerichtshof. Vertreten wurden sie dabei vom Wiener Anwalt Helmut Graupner.

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Dieser forderte die Anerkennung der Ehe auch in Österreich. Das ergebe sich unter anderem aus EU-Recht und der europäischen Menschenrechtskonvention, so Graupner. Doch die Höchstrichter teilten diese Argumentation nicht.

Im April 2014 blitzte das niederländische Ehepaar bereits beim Verfassungsgerichtshof ab, nun beschieden auch die obersten Verwaltungsrichter, dass die Ablehnung des Ehe-Antrags rechtens sei. Denn für die österreichischen Bestimmungen sei das EU-Recht nicht zuständig, so der VwGH.

Auch gebe es lauf VwGH keinen Verstoß gegen die europäische Menschenrechtskonvention. Denn dieser setze auch die Bewertung der gesellschaftlichen Gegebenheiten in den einzelnen Mitgliedsländern voraus. Bei der Frage, ob zur Vermeidung einer Diskriminierung wegen sexueller Orientierung auch gleichgeschlechtliche Paare zur Ehe zugelassen werden, haben die Staaten dabei einen gewissen Spielraum. Schließlich können die Entwicklungen in den einzelnen EU-Mitgliedsländern unterschiedlich verlaufen.

Damit haben die Niederländer keine Chance mehr, ihre Ehe auch in Österreich als solche anzuerkennen. Für eine Vorlage des Falles beim Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung gebe es keinen Anlass, so der VwGH.

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