Samstag, 27. April 2024
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Katholische Organisationen geben Widerstand gegen Ehe-Öffnung nicht auf

"ÖVP und FPÖ hätten zumindest versuchen können, die Ehe nicht zu öffnen"

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Nachdem die Bundesregierung bestätigt hat, die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare ab 1. Jänner 2019 nicht zu behindern, regt sich jetzt Widerstand von katholischen Verbänden. So vertritt eine kirchennahe Juristin die Auffassung, das Öffnen der Eingetragenen Partnerschaft hätte gereicht, um der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) Genüge zu tun.

Ehe-Öffnung hätte auch ohne Zwei-Drittel-Mehrheit verhindert werden können, glauben katholische Juristen

„Die von der Regierung vorgebrachten Argumente überzeugen nicht“, betont beispielsweise Stephanie Merckens vom Institut für Ehe und Familie (IEF), das bis jetzt öffentlich eher selten in Erscheinung getreten ist. Sie geht davon aus, dass die Ehe schwulen und lesbischen Paaren auch ohne Zwei-Drittel-Mehrheit verwehrt werden hätte können.

So glaubt Merckens, die auch Rechtsexpertin in der Familienfachstelle der Bischofskonferenz ist, dass eine Öffnung der Eingetragenen Partnerschaft für heterosexuelle Paare gereicht hätte. „Rechtstheoretisch hätte diese Lösung durchaus vor dem Verfassungsgerichtshof halten können“, ist die Juristin von ihrem Vorschlag aber auch nicht gerade überzeugt.

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Wegen Ehe-Öffnung: Schuldzuweisungen der katholischen Verbände an ÖVP und FPÖ

Und das aus guten Gründen, wie der Wiener Bürgerrechtsanwalt Helmut Graupner bereits gegenüber GGG.at erklärt hat:  So habe der VfGH nicht in seiner Entscheidung eben nicht nur die Eingetragene Partnerschaft für alle Paare geöffnet, sondern explizit auch die Ehe, erinnert Graupner.

Mittlerweile gibt die kirchennahe Juristin die Schuld daran, dass auch schwule und lesbische Paare ab 1. Jänner 2019 heiraten können, den Regierungsparteien: „Von Parteien, die sich immer noch zur Ehe zwischen Mann und Frau bekennen wollen, hätte man erwarten können, dass sie dies zumindest versuchen.“

Katholische Verbände fürchten Klagen

In einem Punkt ist sich Merckens aber auch mit LGBT-Aktivisten einig: So sei die „Option, nichts zu tun, aber wohl die schlechteste“, kritisiert sie die Regierung. Denn ab 1. Jänner 2019 gebe es „nebeneinander zwei fast idente Rechtsinstitute für idente Lebensweisen, die bloß anders heißen“.

Die Rechtsexpertin in der Familienfachstelle der Bischofskonferenz rechnet deshalb – anders als Vertreter der LGBT-Community – „weiterhin mit zahlreichen Anpassungswünschen und Klagen“. Wer diese einreichen soll, ist aber unklar – Graupner hat betont, er hätte nur geklagt, wenn Ehe und Eingetragene Partnerschaft nicht vollständig geöffnet worden wären.

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