Freitag, 26. April 2024
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Freundin im Hotel erwürgt: 31-Jährige wird in Anstalt eingewiesen

Zum Zeitpunkt der tragischen Tat war die Frau nicht zurechnungsfähig

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Im September 2018 hat eine 31-Jährige in einem Hotelzimmer in Wien-Favoriten ihre 25 Jahre alte Freundin erdrosselt. Heute wurde der Fall vor einem Schwurgericht in Wien verhandelt. Die Richter urteilten, die Frau in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher einzuweisen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Das Liebes-Wochenende endete in einem Drama

Die beiden Frauen haben in ein Hotel eingecheckt, um gemeinsam ein Wochenende abseits ihres Alltags genießen zu können. Doch dabei kam es zum Drama. Die 31-Jährige bat bei der Rezeption um Hilfe, ihrer Freundin gehe es nicht gut. Polizisten fanden schließlich die Leichte der 25-Jährigen auf dem Boden, über sie war eine Decke gezogen. Die Obduktion ergab, dass die Frau mit dem Gürtel des Hotel-Bademantels erdrosselt wurde.

Bei der ersten Vernehmung machte die 31-Jährige einen verwirrten Eindruck. Ein psychiatrisches Gutachten ergab, dass die Frau zum Zeitpunkt der Tat nicht zurechnungsfähig war, sie leidet nach wie vor an paranioder Schizophrenie. Eigenen Angaben zufolge hat sie zur Tatzeit starke Medikamente genommen.

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Paranoide Schizophrenie: Einweisung statt Verurteilung

Der psychiatrische Sachverständige sah zwei Auslöser für die paranoide Schizophrenie: Einerseits einen früheren Cannabiskonsum, der bei anderen Betroffenen nur einen vorübergehenden Schub auslöst, bei Grenzfällen aber zum vollen Ausbruch kommen kann. Andererseits habe auch eine Fischvergiftung während eines gemeinsamen Urlaubs des Paares in Kroatien eine Rolle gespielt. Sie mündeten schließlich in einem Verfolgungswahn.

Am Höhepunkt dieses Wahns sei sie auch zu der festen Überzeugung gekommen, ihre Freundin würde sie belügen und wolle sie auch töten, so der Sachverständige weiter. Deshalb wollte sie den größten Feind an ihrer Seite, die Lebensgefährtin, ausschalten, was sie im Hotel dann auch tat. Jedenfalls sei sie nicht für ihre Tat verantwortlich zu machen, sondern damals unzurechnungsfähig gewesen.

Für den Sachverständigen ist es möglich, dass sie wieder kriminell werden könnte

Derzeit bestehe noch die Gefahr, dass sie unter dem Eindruck ihrer Psychose weitere Taten setzen würde. „Wir wissen derzeit noch nicht, wie stabil ihr Zustand ist, und sie kann noch Symptome haben. Die Zeit, das zu beurteilen war viel zu kurz“, sagte der Sachverständige.

An die Tat könne sie sich nicht mehr erinnern, sagte sie zuvor auch vor Gericht. Dort machte sie einen klareren Eindruck, was ihrer Anwältin zufolge an den Medikamenten lag, die sie in der Haft bekommen hatte. Auf Befragung des Richters gab sie sich auch einsichtig, was ihre Krankheit betrifft. „Es tut mir sehr leid, ich komme damit überhaupt nicht zurecht“, sagte die 31-Jährige als Schlusswort.

Wegen ihrer psychischen Erkrankung verzichtete die Staatsanwaltschaft auf eine Mordanklage. Stattdessen wurde von den Richtern einstimmig die Einweisung der Frau in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beschlossen. Das Urteil ist rechtskräftig

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