Freitag, 3. Mai 2024
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Wollte 21-jähriger Tschetschene seinen schwulen Landsmann ermorden?

„Du bist schwul. Du hast kein Recht, auf dieser Erde zu leben“, soll er während der Tat gerufen haben.

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Vor dem Landgericht Potsdam muss sich seit Donnerstag ein 21-jähriger Tschetschene wegen versuchten Mordes verantworten: Ihm wird vorgeworfen, er wollte in einer Flüchtlingsunterkunft in Brück im Landkreis Potsdam-Mittelmark einen Landsmann töten, weil dieser schwul sei. Der Angeklagte gab die Tat zu, nicht aber das Motiv, berichtet der Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb).

Die Staatsanwaltschaft geht von einem heimtückischen Anschlag aus

Der Staatsanwaltschaft zufolge hat sich Islam S. in die Küche der Unterkunft geschlichen und dort auf seinen Bekannten gewartet haben. Dann fiel der junge Mann mit einem Messer über seinen Landsmann her und versetzte ihm sechs bis acht Stiche in den Hals. Außerdem soll er den 30-Jährigen zehn Mal in die Schulter gestochen, ihn mit seinen Fäusten verprügelt und ihn mehrfach gegen seinen Kopf getreten haben, so die Anklage.

„Du bist schwul. Du hast kein Recht, auf dieser Erde zu leben“, soll er dabei seinem Opfer zugerufen haben. Erst, als sich der junge Schwule totstellte, soll der Angeklagte aufgehört haben, auf ihn einzustechen. Mit den Worten „Ihr Päderasten gehört liquidiert“ soll Islam S., der seinem Opfer nach Angaben der Staatsanwaltschaft auch 600 Euro geschuldet hat, dann vom Tatort geflüchtet sein.

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Nur, weil der Notarzt sofort kam, überlebte das Opfer

Andere Bewohner der Flüchtlingsunterkunft riefen gleich den Notarzt. Als dieser kam, hatte das Oper bereits 300 bis 500 Milliliter Blut verloren. Nur, weil Mosvar E. sofort ins Krankenhaus kam, habe es überlebt, so die Staatsanwaltschaft. Sie wertet diese Tat als versuchten Mord.

Vor Gericht gab Islam S. den Angriff zu – gab aber an, sich nicht mehr an Einzelheiten erinnern zu können. „Ich war nicht mehr bei mir, konnte nicht mehr denken“, lässt er seinen Verteidiger vorlesen. Er weiß nur mehr, dass er „mit einem Gegenstand“ auf Mosvar E. eingeschlagen habe.

Nach der Tat sei er in den Wald geflüchtet und habe „den Gegenstand“ weggeworfen, so der Angeklagte weiter in seiner Einlassung. Anschließend flüchtete er zunächst zu seinem Bruder nach Berlin, dann zu seiner Mutter nach Werder an der Havel. Dort nahm ihn die Polizei vier Tage nach der Tag fest.

Der Angeklagte begründete die Tat damit, dass das Opfer die Familie verleumdet habe

Die Gründe für die Tat stellt der 21-Jährige anders da: Er kenne Mosvar E. schon seit 2015, als sie gemeinsam nach Brandenburg gekommen waren. Er habe keine Schulden bei dem 30-Jährigen, betonte er vor Gericht. Trotzdem habe ihn der heute 30-Jährige auf Instagram verleumdet, die Mutter und Nichte des Angeklagten als „Hure“ und „Schlampe“ beschimpft.

Daraufhin habe er seinen früheren Freund zur Rede gestellt. „Er sagte mir, er habe den Satan im Kopf. Ich sagte, dass er sich mit einem Imam in Potsdam treffen könne, der ihm helfen werde“, erinnert sich der Angeklagte vor Gericht – doch das spätere Opfer lehnte ab. Stattdessen schrieb er Islam S., dieser solle ihn in Brück besuchen, um „den Krieg zu beenden“.

„Es tut mir sehr leid, was passiert ist“

Dort kam es dann zu dem fatalen Angriff. Der 21-Jährige beteuerte vor Gericht, er wollte Mosvar E. nicht töten, und die Homosexualität seines Opfers sei nicht der Grund für die Tat gewesen. Er schloss seine Erklärung mit den Worten „Es tut mir sehr leid, was passiert ist“ ab – Nachfragen wollte er nicht beantworten. Am 24. Februar wird der Prozess mit der Aussage des Opfers fortgesetzt.

Insgesamt sind fünf Verhandlungstage angesetzt. Da der Angeklagte zum Zeitpunkt der Tat unter 21 Jahre alt war, könnte er nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden. Verurteilt ihn das Gericht wie einen Erwachsenen, droht ihm lebenslange Haft. Ein Urteil wird im April erwartet.

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