Freitag, 26. April 2024
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Polen: Gericht kassiert zwei „LGBT-freie Zonen“

Landesverwaltungsgericht in Krakau urteilt zugunsten der LGBTI-Community

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In Krakau hat das Landesverwaltungsgericht am Montag zwei LGBTI-feindliche Beschlüsse aufgehoben: Der Gemeinderat von Lipinki und der Kreis Tarnów haben sich zu „LGBT-freie Zonen“ erklärt – unrechtmäßig, wie nun das Krakauer Gericht festgestellt hat. Eingebracht hat die Klage das Büro des polnischen Bürgerbeauftragten.

Gerichte und EU-Gelder lassen die Front der „LGBT-freien Zonen“ bröckeln

Damit bröckelt die Front der „LGBT-freien Zonen“ in Polen weiter: Diese mehr als 100 Städte, Bezirke und Woiwodschaften, vor allem im streng katholischen Süden und Südosten des Landes, machten gut ein Drittel der Fläche Polens aus. Viele hatten ihre Beschlüsse und Erklärungen allerdings zurückgezogen, nachdem die EU-Kommission im September wegen dieser Zonen die Auszahlung von Corona-Hilfen an Polen eingefroren hatte. Brüssel hatte wegen der „LGBT-freien Zonen“ bereits im Juni 2021 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen eingeleitet.

Erleichterung über die Entscheidung des Gerichts in Krakau kommt auch aus Österreich. „Das Gericht stellt klar, dass es keinen Platz für diese aggressive und stigmatisierende Sprache gibt. Das ist gut so, denn weder in Polen noch in einem anderen europäischen Land dürfen so genannte ‚LGBT-freie Zonen‘ toleriert werden“, begrüßt Ewa Ernst-Dziedzic, Sprecherin der Grünen für Außenpolitik, LGBTIQ und Menschenrechte, die Aufhebung der Resolutionen.

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Ernst-Dziedzic: „Politischer Druck der EU und der Zivilbevölkerung wirkt“

Das Urteil sei ein „starkes Zeichen für die Rechte von LGBTIQ-Personen in Polen und Europa“. Menschenrechte und der Grundsatz der Gleichbehandlung hätten überall uneingeschränkt zu gelten, betonte die Nationalratsabgeordnete weiter: „Der politische Druck der EU und der Zivilbevölkerung wirkt.“ Nun müsse Polen seinen Kurs ändern und den europäischen Grundwerten und der Menschenrechtscharta Geltung verschaffen.

Noch offen ist eine Entscheidung des Obersten Verwaltungsgerichts zu den Beschlüssen der Gemeinden Osiek und Klwów, die sich ebenfalls zu „LGBT-freien Zonen“ erklärt haben. Dieses hat sich gestern, Dienstag, nur mit Verfahrensfragen befasst. Doch LGBT-Aktivist:innen sind optimistisch: Denn bereits sechs Landesverwaltungsgerichte im ganzen Land haben die Beschlüsse für ungültig erklärt, weil sie diskriminierend sind.

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