Montag, 29. April 2024
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Unternehmen fordern mehr Schutz vor Diskriminierung für die Community

Wenn es um den vollen Schutz vor Diskriminierungen geht, verweist die ÖVP gerne auf die Wirtschaft, die unter dem "Levelling-up" leiden würde. Doch einige der größten Firmen Österreichs widersprechen ihr.

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Die Lage ist kompliziert: Derzeit sind sexuelle Minderheiten in Österreich nur vor Diskriminierung am Arbeitsplatz geschützt – beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen nicht. Es ist also legal, zwei küssende Männer aus dem Taxi zu werfen oder einem lesbischen Paar eine Wohnung nicht zu vermieten.

SPÖ und Grüne scheitern mit dem Plan seit Jahren an der ÖVP

Das möchten SPÖ und Grüne seit mehr als einem Jahrzehnt ändern – und scheitern seitdem an der ÖVP, so auch in dieser Regierung. Diese verweise auf die Prinzipien der Vertragsfreiheit und der Privatautonomie – dass Unternehmer sich also ihre Kunden bei einem Levelling-up, wie eine Verankerung des Diskriminierungsschutzes für die queere Community im Gleichbehandlungsgesetz genannt wird, nicht mehr frei aussuchen können.

Doch dem widersprechen einige der größten Firmen Österreichs. „Die Zulässigkeit solcher Diskriminierung wird oftmals mit dem Grundsatz der Privatautonomie gerechtfertigt. Am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr teilnehmende Unternehmer sollten demnach darin frei sein, selbst zu entscheiden, mit wem sie Geschäfte abschließen (oder wem sie solche verwehren). Freiheit ist jedoch keine Einbahnstraße, sondern hat nach allgemeinem Verständnis dort ihre Grenzen, wo sie die Freiheit anderer einschränkt“, heißt es in einer Petition, die von der Unternehmensberatung Deloitte Österreich initiiert wurde.

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Auch Bank Austria, Erste, IKEA, Microsoft und drei Universitäten für mehr Schutz

Die Forderung, die „mit Nachdruck“ vertreten wird: Das Gleichbehandlungsgesetz auch auf ein Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung auszudehnen. Der Petition haben sich Anyline, die Bank Austria, Bayer, byrd, EBCONT communication, die Erste Group, EY, IKEA, die Medizinische Universität Wien, Microsoft, PwC, RX, SAP, die TU Wien, die Anwaltskanzlei Wolf Theiss und die WU Wien angeschlossen.

Bereits vor einem Jahr haben wir mit unserer Petition die Ausdehnung des Anwendungsbereiches des Gleichbehandlungsgesetzes gefordert. Bisher wurde an der gesetzlichen Situation aber nichts geändert, dabei ist das Thema aktueller denn je“, ärgert sich Harald Breit, CEO von Deloitte Österreich.

Und er fügt hinzu: „Wir schreiben das Jahr 2023. Es kann nicht sein, dass hierzulande ein Vermieter einer ganzen Personengruppe ein Mietverhältnis verweigern darf und dafür rechtlich nicht belangt werden kann. Für echte Chancengleichheit braucht es einen klaren rechtlichen Rahmen – und dieser sollte von der Politik schnellstmöglich geschaffen werden.“

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