Samstag, 27. April 2024
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21 Jahre nach dem Ende von §209: Keine Entschädigung für Justizopfer

Vor 21 Jahren trat Paragraf 209 außer Kraft - der letzte Tatbestand, der nur schwule Männer betroffen hatte. Auf eine Entschädigung warten die Verurteilten von damals aber bis heute. Grund für die Blockade sei das ÖVP-geführte Finanzministerium, kritisiert die SPÖ.

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Es war am 14. August 2002, als der unter vielen schwulen Männern gefürchtete Paragraf 209 mit seiner Aufhebung durch den Verfassungsgerichtshof Geschichte war. Der Paragraf bestimmte ein höheres Schutzalter für schwulen Sex – was für Lesben oder Heterosexuelle legal war, brachte Schwule oder bisexuelle Männer ins Gefängnis. So war schwuler Sex erst ab 18 Jahren legal, bei Heterosexuellen lag das Schutzalter bei 14 Jahren.

Mit dem Ende des „Totalverbots“ 1971 kamen andere diskriminierende Paragrafen

Mit der Aufhebung des Paragrafen endete auch die Verfolgung Homosexueller durch den österreichischen Staat. Das „Totalverbot“ von gleichgeschlechtlichem Sex war schon 1971 von Justizminister Christian Broda in der SPÖ-Minderheitsregierung unter Bruno Kreisky aufgehoben worden. 

Um die Zustimmung der oppositionellen ÖVP dafür zu bekommen, wurden aber neue Paragrafen eingeführt, die männliche Prostitution, „Werbung für Unzucht mit Personen des gleichen Geschlechts“ oder „Verbindungen zur Begünstigung gleichgeschlechtlicher Unzucht“ verboten – und eben schwulen Sex mit Unter-18-Jährigen.

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Der Staat tut sich schwer, sich für das Unrecht zu entschuldigen

Doch auch, wenn die Aufhebung der letzten Repression des Staates gegenüber schwulen Männern schon mehr als zwanzig Jahre her ist – mit der Aufarbeitung dieses Kapitels österreichischer Geschichte tut sich die Republik schwer. So dauerte es bis zum Juni 2021, als mit der Grünen Justizministerin Alma Zadić erstmals ein Mitglied der Bundesregierung für die strafrechtliche Verfolgung homosexueller Menschen in der zweiten Republik entschuldigt hat.

Noch zäher wird es, wenn es ums Geld geht. So lässt die Entschädigung der Unrechtsopfer seit mehr als zwei Jahrzehnten auf sich warten. Und wie eine Anfrage der SPÖ zeigt, liegt das an jener Partei, die sich auch bis 2002 gegen eine Aufhebung von Paragraf 209 gewehrt hat: Der ÖVP. Denn das VP-geführte Finanzministerium blockierte im letzten Jahr den Plan von Justizministerin Zadić, den Betroffenen Entschädigungen zu zahlen.

SPÖ-Lindner fordert Entschädigung nach deutschem Vorbild

„Es ist höchste Zeit, dass Österreich den homosexuellen Unrechtsopfern endlich die Entschädigung zukommen lässt, die sie verdient haben“, ärgert sich deshalb Mario Lindner, Gleichbehandlungssprecher der SPÖ: „Länder wie Deutschland haben schon lange Entschädigungszahlungen für die Opfer homophober Strafverfolgung eingerichtet. Die Aufhebung des letzten Homosexuellen-Paragraphen ist bis 2002 an der ÖVP gescheitert – bis heute blockiert sie echte Wiedergutmachung. Das ist inakzeptabel!“

So fordert Lindner von der Bundesregierung eine Entschädigung der Opfer nach deutschem Vorbild: In einer Einzelfallprüfung sollen all jene Verurteilten entschädigt werden, die nur aufgrund ihrer sexuellen Orientierung und für Taten, die nach heutigem Recht nicht strafbar wären, verurteilt wurden. 

„Die Verfolgung homosexueller Männer und Frauen nach 1945 hat zu tausenden Verurteilungen geführt und unzählige Karrieren zerstört. Entschädigungen, die heute eingerichtet werden, würden ohnehin nur mehr jenen Bruchteil der Verurteilten erreichen, die überhaupt noch am Leben sind“, so der SPÖ-Gleichbehandlungssprecher.

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