Samstag, 27. April 2024
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Tödlicher Angriff auf Malte C.: Täter darf abgeschoben werden

Jener 21-jährige Tschetschene, der für den Tod von trans Mann Malte C. beim letztjährigen CSD in Münster verantwortlich ist, darf abgeschoben werden. Das hat jetzt das Verwaltungsgericht Münster entscheiden.

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Diese Tat erschütterte die gesamte Community: Mit zwei Schlägen gegen den Kopf tötete der ehemalige Boxer Nuradi A. während des CSD Münster den 25 Jahre alten trans Mann Malte C. – weil dieser andere Besucher:innen des CSD vor den Pöbeleien des 21-jährigen Russen aus Tschetschenien schützen wollte.

Fünf Jahre Jugendstrafe für ein junges Menschenleben

Malte C. stürzte nach den Schlägen mit dem Kopf auf den Asphalt, starb später an den Folgen eines Schädel-Hirn-Traumas. Im März dieses Jahres wurde Nuradi A. deshalb zu fünf Jahren Jugendstrafe und der Unterbringung in einer Erziehungsanstalt verurteilt. 

Derzeit verbüßt er seine Haftstrafe – nun wurde eine wichtige Entscheidung für seine Zukunft getroffen. Denn die könnte nicht in Deutschland liegen: Das Verwaltungsgericht Münster hat entschieden, dass der 21-Jährige abgeschoben werden darf. Der Beschluss ist nicht rechtskräftig.

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Der 21-Jährige darf abgeschoben werden, so das Verwaltungsgericht

Zuvor hatte das Gericht einen Eilantrag des Tschetschenen gegen eine am 13. Oktober erlassene Abschiebungsandrohung, die von der Stadt Münster erlassen wurde, abgelehnt. Die Stadt fordert den Tschetschenen zur Ausreise auf, droht ihm eine Ausreise nach Russland an und erteilt ihm ein auf fünf Jahre befristetes Einreise- und Aufenthaltsverbot.

Diese Androhung sei rechtmäßig, da der 21-Jährige seit 13. Mai nicht mehr im Besitz eines rechtmäßigen Aufenthaltstitels sei. Ein 2017 erlassenes Abschiebeverbot wurde bereits im Dezember 2022 aufgrund der „veränderten Sachlage“ widerrufen – auch dagegen hatte Nuradi A. berufen und unter anderem Duldung in Deutschland gefordert. 

Falls das Urteil rechtskräftig wird, können die Behörden – allen voran die Ausländerbehörde der Stadt Münster – entscheiden, ob Nuradi A. Noch während oder erst nach der Verbüßung seiner Strafe in seine Heimat abgeschoben wird. Doch das könnte für ihn gefährlich werden.

Nach einem Gutachten könnte es für den Tschetschenen in seiner Heimat lebensgefährlich werden

Denn während des Strafprozesses kam eine Gutachterin zu dem Schluss, dass der 21-Jährige selbst schwul sein soll und die Tat eine unbewusste Abwehr eigener homosexueller Wünsche sein könnte.

Doch in Tschetschenien lässt Diktator Ramsan Kadyrow Angehörige sexueller Minderheiten verschleppen, foltern und töten. Seit dem Bekanntwerden des Gutachtens wird auch die Familie von Nuradi A., die seit 2014 in Deutschland lebt, nach Berichten der Bild-Zeitung von wütenden Tschetschenen bedroht. 

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