Samstag, 27. April 2024
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Jugendstrafe nach tödlicher Attacke beim CSD Münster

Rund sieben Monate nach dem gewaltsamen Tod von trans Mann Malte C. beim CSD Münster hat das Landgericht Münster den Angeklagten jetzt wegen Körperverletzung mit Todesfolge schuldig gesprochen.

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Der 20-Jährige Tschetschene wurde zu einer Jugendstrafe von fünf Jahren verurteilt, außerdem ordnete das Gericht die Unterbringung in einer Erziehungsanstalt an. Damit folgt das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Nach Erwachsenenstrafrecht wären zwischen drei und 15 Jahre Freiheitsstrafe möglich gewesen.

Der Angeklagte hat die Tat gestanden und Reue gezeigt

Vor Gericht hatte der Angeklagte die Tat gestanden und Reue gezeigt. Sein Geständnis sei „von echter Reue getragen“, erkannte auch die Staatsanwaltschaft an. Im Jugendstrafrecht steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund, nicht die Strafe.

Die Staatsanwaltschaft warf dem Angeklagten vor, für den Tod von Malte C. Verantwortlich zu sein: Sie sah in der Tat zwar keinen bedingten Tötungsvorsatz, doch spätestens mit dem zweiten Schlag habe der Angeklagte schwere Verletzungen seines Opfers „für möglich gehalten und diese billigend in Kauf genommen“. 

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Malte C. wollte Frauen vor Pöbeleien des Angeklagten schützen

Malte C. wollte eine Gruppe Frauen vor Pöbeleien und Bedrohungen des 20-Jährigen schützen. Als er den Angeklagten bat, seine Beleidigungen gegenüber den Frauen zu unterlassen, soll er Malte C. ohne Vorwarnung ins Gesicht geschlagen haben. Dieser verlor daraufhin das Gleichgewicht, der 20-Jährige soll mit einem weiteren Faustschlag ins Gesicht nachgesetzt haben.

Malte C. kam mit dem Kopf auf dem harten Asphalt auf. Im Krankenhaus musste er in ein künstliches Koma versetzt werden, aus dem er nicht mehr aufwachte. Knapp eine Woche nach dem Angriff verstarb der junge trans Mann an den Folgen eines Schädel-Hirn-Traumas.

Der Angeklagte war bereits wegen Gewaltdelikten amtsbekannt

Am gleichen Tag konnte die Polizei den 20-Jährigen als dringend tatverdächtig festnehmen. Der psychisch instabile Heranwachsende soll bereits in der Vergangenheit wiederholt wegen Gewalt- und Drogendelikten aufgefallen sein, einmal sei er wegen Körperverletzung bereits verurteilt worden.

Die Staatsanwaltschaft geht deshalb davon aus, dass der 20-Jährige in Zukunft weiter Gewalttaten begehen werde. Einer Gutachterin zufolge braucht der Heranwachsende eine Suchttherapie und psychotherapeutische Unterstützung, dann gebe es gute Chancen mit Blick auf die Reduzierung von Rückfallrisiken. 

Die Gutachterin attestierte dem Angeklagten, schuldfähig zu sein. Sie konnte bei dem Angeklagten keine Hinweise darauf finden, dass sein Angriff homophob, queer- oder transfeindlich motiviert war. Die psychiatrische Gutachterin, Jugendgerichtshilfe und Verteidigung schilderten, der junge Mann habe erhebliche Probleme mit seiner eigenen Homosexualität erkennen lassen.

Dieser Artikel wird bei Bedarf aktualisiert

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