Samstag, 27. April 2024
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Erpressung nach Sex-Date: 23-Jähriger vor Gericht

Weil er einen elf Jahre älteren Mann erpresst hat, musste sich ein heute 23-Jähriger vor Gericht verantworten. Seine Aussagen zu dem Fall haben den zuständigen Richter nicht überzeugt.

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Der Fall, der nun vor Gericht stand, begann vor etwa fünf Jahren: Der elf Jahre ältere Mann lernte den Burschen, der damals 17 bis 18 Jahre alt war, über eine Dating-Plattform kennen. Für sexuelle Dienstleistungen gab es Geld – doch wie der Standard  berichtet, blieb es nicht dabei.

14.366 Euro für „Adam“ waren nicht genug

Weil ihm der Bursche, der sich ihm gegenüber als „Adam“ ausgegeben hatte, von finanziellen Schwierigkeiten erzählt hatte, bekam er Mitleid mit ihm und borgte ihm – seinen Kontoauszügen zufolge – in einem Zeitraum von zwei bis drei Jahren 14.366 Euro in Form von Bargeld, Handyverträgen und Elektronik.

Vom Bargeld will der heute 23-Jährige rund 60 Prozent zurückgezahlt haben, wofür es aber offenbar keinen Beleg gibt. Die Gegenstände seinen Geschenke gewesen, sagt der Angeklagte. Doch das sehen der Geschädigte und die Staatsanwaltschaft anders – „Adam“ muss sich deshalb wegen Betrugs verantworten.

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Erpressung, als kein Geld mehr floss

Doch das Geld schmolz weiter in den Händen des jungen Mannes. Irgendwann versiegte die Geldquelle. „Ich hatte damals keinen Bezug zum Geld“, sagte der Angeklagte vor Gericht. Denn das, was „Adam“, der mittlerweile Vater geworden war, an Arbeitslosenunterstützung oder als Security bekam, reichte nicht.

Weshalb der heute 23-Jährige auf die Idee kam, sich wieder an den Älteren zu wenden – und ihm drohte, seiner Familie und seinem Arbeitgeber dessen sexuelle Orientierung zu verraten. Für die Staatsanwaltschaft ist damit der Anklagepunkt der Erpressung erfüllt.

Insgesamt 2.150 Euro zahlte der Ältere deshalb an „Adam“, bevor der Kontakt abbrach. Angezeigt hat er die Erpressung erst zwei Jahre später: „Ich war wegen einer anderen Sache für eine Aussage bei der Polizei. Den Beamten habe ich das dort erzählt, und die sagten, ich soll das machen“, so der Mann.

Das Gericht verurteilt „Adam“ zu bedingter Haft und unbedingter Geldstrafe

Schließlich verurteilt der Richter den Jungvater zu zwölf Monaten bedingter Haft und einer unbedingten Geldstrafe von 180 Tagsätzen à vier Euro. Dem Opfer muss „Adam“ den geforderten Betrag zurückzahlen. 

Der Angeklagte akzeptiert die Strafe nach kurzer Rücksprache mit seinem Anwalt, auch die Staatsanwältin ist einverstanden. Das Urteil ist rechtskräftig. Für die Geldstrafe bittet „Adam“ um Ratenzahlung.

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