Der Europarat hat sich „zutiefst beunruhigt“ über das Verbot der einzig verbliebenen türkischen Lesben- und Schwulen-Organisation geäußert. Das Argument, Lambda Istanbul verstoße gegen die öffentliche Moral, macht ihn „perplex“, sagt der Präsident der Parlamentarier-Versammlung des Europarats, Lluis María de Pui. Der Spanier erinnert an das Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit, das in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert ist. Dieses Recht müsse für alle gelten, auch für Schwule, Lesben oder Transsexuelle, so de Pui.
Artikel 14 der Menschenrechtskonvention verbietet jegliche Diskriminierung etwa aufgrund des Geschlechts, der Rasse, der Religion, der politischen Überzeugung oder „irgend einer anderen Situation“. Die Türkei gehört wie alle Mitgliedsstaaten des Europarats zu den Unterzeichnern dieser Konvention.