Dienstag, 30. April 2024
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Schwule und lesbische Paare werden bei Lohnsteuer gleichgestellt

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Auch, wenn die Eingetragene Partnerschaft für homosexuelle Paare in Österreich noch ausverhandelt wird – im Steuerrecht wird sie langsam Realität. So bekommen schwule und lesbische Paare mit zumindest einem Kind erstmals den Alleinverdienerabsetzbetrag zuerkannt. Und alle schwulen und lesbischen Paare, mehr die 120 Kilometer voneinander entfernt arbeiten, haben das Recht, ihre doppelte Haushaltsführung steuerlich geltend zu machen. Das berichtet die „Presse“ in ihrer heutigen Ausgabe.

Das Ministerium, dem ÖVP-Obmann Josef Pröll vorsteht, hat sich dem Thema dabei ganz pragmatisch angenähert. In einem Erlass vom 10. Dezember – also gut eine Woche nach der Angelobung der neuen Regierung – erklärt das Ministerium die lohn- und einkommensteuerliche Anerkennung von Homo-Paaren in einer Beispielsammlung zu den Lohnsteuerrichtlinien.

Die Regeln sind gleich wie bei Hetero-Paaren: Wenn das Paar länger als sechs Monate zusammenlebt, mindestens ein Kind im gemeinsamen Haushalt lebt und ein Partner nicht mehr als 6.000 Euro im Jahr verdient, kann der andere Partner den Alleinverdienerabsetzbetrag geltend machen: 494 Euro pro Jahr bei einem Kind, 669 Euro bei zwei Kindern und 330 Euro für jedes weitere Kind.

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Dass diese Vergünstigung auch schwulen und lesbischen Eltern zugute kommt, hat vor allem symbolischen Charakter, erklärt Oliver Herzog von der Abteilung Einkommen-/Körperschaftsteuer des Finanzministeriums. Denn es kann auch der Alleinerzieherabsetzbetrag geltend gemacht werden – und der ist gleich hoch.

Wenn allerdings der leibliche Elternteil nicht arbeitet, können steuerrechtliche Vergünstigungen ab sofort dem arbeitenden Partner zugerechnet werden – von der Erhöhung der Sonderausgaben über die Verringerung des Selbstbehalts bei außergewöhnlichen Belastungen bis zur Bausparförderung für Partner und Kind.

Außerdem stellt die Richtlinie des Finanzministeriums schwule und lesbische Paare ohne Kinder, die mindestens 120 Kilometer voneinander entfernt arbeiten, gleich. Sie können – gleich wie heterosexuelle Paare – beim Finanzamt die Kosten für die doppelte Haushaltsführung absetzen, und das können bis zu 2.200 Euro im Monat sein.

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