Samstag, 27. April 2024
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Hinterbliebenenpension

Homo-Hinterbliebene dürfen nicht diskriminiert werden

Haben gleiches Anrecht auf Hinterbliebenenpension wie Ehepartner

Ehe- und Lebenspartner haben bei Witwenpensionen gleiche Rechte

Arbeits- und Sozialgericht Wien bekräftigt sein Urteil in zweitem Fall

Keine Hinterbliebenenrente für Dohnals Witwe

Ministerrat lehnte Antrag ab

Deutsches Höchstgericht stellt Homo-Paare gleich

Diskriminierung bei Pensionsrecht verfassungswidrig

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