Samstag, 14. September 2024
    Werbung
    StartSchlagworteHinterbliebenenpension

    Thema: Hinterbliebenenpension

    Homo-Hinterbliebene dürfen nicht diskriminiert werden

    Haben gleiches Anrecht auf Hinterbliebenenpension wie Ehepartner

    Ehe- und Lebenspartner haben bei Witwenpensionen gleiche Rechte

    Arbeits- und Sozialgericht Wien bekräftigt sein Urteil in zweitem Fall

    Deutsches Höchstgericht stellt Homo-Paare gleich

    Diskriminierung bei Pensionsrecht verfassungswidrig
    Werbungspot_img

    Meistgelesen

    Neu auf GGG.at