Thema: Hinterbliebenenpension
Homo-Hinterbliebene dürfen nicht diskriminiert werden
Haben gleiches Anrecht auf Hinterbliebenenpension wie Ehepartner
Ehe- und Lebenspartner haben bei Witwenpensionen gleiche Rechte
Arbeits- und Sozialgericht Wien bekräftigt sein Urteil in zweitem Fall
Deutsches Höchstgericht stellt Homo-Paare gleich
Diskriminierung bei Pensionsrecht verfassungswidrig