Freitag, 26. April 2024
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Penisfoto als Beziehungsbeweis? Bundespolizei weist Vorwürfe zurück

„Beamten haben nie verlangt, dass der Mann intime Fotos vorzeigt“

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Für Empörung sorgten die Vorwürfe eines albanisch-stämmigen Schweizers gegenüber der deutschen Bundespolizei: Um zu seinem Freund ins deutsche Konstanz kommen zu können, habe er einem Beamten ein intimes Foto des Paares zeigen müssen, so der Mann gegenüber der Schweizer Zeitung 20 Minuten. Nun weist die Bundespolizei die Vorwürfe des Grenzgängers zurück.

Dem Mann zufolge wollte der Grenzpolizist sehr eindeutige Beweise für die Beziehung

Was der Mann der Zeitung berichtete, macht sprachlos: Die schriftlichen Erklärungen des Paares, die bis jetzt immer gereicht hatten, um auch während der Corona-Krise die Grenze zu passieren, hätten nicht gereicht. Auch diverse Fotos des Paares sollen dem Beamten nicht gereicht haben. „Er schrie mich an, dass ich in die Schweiz zurückfahren kann, wenn es mir nicht passt. Ich war total perplex und stand unter Druck“, erinnerte sich der Schweizer.

Erst als der Mann dem Grenzpolizisten ein Foto gezeigt hat, auf dem sein Gesicht und der Penis seines Partners zu sehen waren, soll dieser den Schweizer über die Grenze gelassen haben. „Ich fühle mich so dreckig und bloßgestellt“, so der Mann. Er hat beim zuständigen Hauptzollamt in Singen Beschwerde eingereicht.

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Nun nimmt die Bundespolizeidirektion Stuttgart erstmals Stellung zu den Vorwürfen

Nun meldete sich erstmals auch die Bundespolizeidirektion Stuttgart als verantwortliche Dienststelle zu Wort. Sie weist die Darstellung des Schweizers zurück. Demnach hielten eine Beamtin und ein Beamter den Mann in seinem Auto an und fragten ihn, warum er nach Deutschland wollte.

Der Mann soll den Polizisten gesagt haben, er wolle einen Freund in Deutschland besuchen – die Beamtin konnte „aufgrund dieser Aussage nicht einordnen, ob es sich um einen Freund oder um den Lebenspartner des Fahrzeugführers handelte“ und fragte nach, ob der Besuch in Deutschland wirklich notwendig sei.

Der Mann soll die intimen Fotos von sich aus vorgezeigt haben

Der Mann soll den Polizisten dann erklärt haben, dass es sich bei dem Freund um seinen Partner handelte – woraufhin der Polizist den Schweizer fragte, ob er die Beziehung nachweisen könne. „Daraufhin zeigte der Mann dem Bundespolizisten unaufgefordert mehrere Fotos aus einer Entfernung von etwa 50 cm vor. Hierbei konnte der Beamte das besagte Urlaubsfoto sowie ein intimes Bild erkennen“, so die Bundespolizeidirektion Stuttgart.

Die Bundespolizeidirektion betont, dass der Mann keine Erklärung zur Beziehung vorgelegt hatte, wie sie auch in 20 Minuten gezeigt wurde – stattdessen hätte er freiwillig angeboten, die Beziehung über die gemeinsamen Fotos nachzuweisen. „Von Seiten der Beamten wurde zu keiner Zeit verlangt, dass der Mann private oder gar intime Fotos vorzeigt“, so die Mitteilung.

Die Vorwürfe der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung weist die Polizei zurück

Die Bundespolizei in Stuttgart weist auch den Vorwurf des Mannes zurück, der Beamte hätte ihn angeschrien, dass er „in die Schweiz zurückfahren kann“. Diese Äußerung „wurde zu keinem Zeitpunkt getroffen“, nach dem Vorzeigen der Bilder wurde dem Mann die Einreise nach Deutschland gestattet.

Die gegen die Beamten der Bundespolizei erhobenen Vorwürfe der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung des Mannes, weist die Bundespolizeidirektion Stuttgart entschieden zurück.

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