Sonntag, 28. April 2024
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Anschlag auf Grazer LGBTI-Treff: Drei Jahre Haft für mutmaßlichen Islamisten

Außerdem soll der Mann in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher

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Zu drei Jahren Haft wurde heute jener Mann verurteilt, der unter anderem die Scheiben der Grazer LGBTI-Organisation RosaLila PantherInnen eingeschlagen und einen Angriff auf die Grazer Synagoge verübt haben soll. Außerdem soll der 32-jährige Syrer in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen werden, berichtet der ORF Steiermark

Ende August 2020 soll der Mann seinen persönlichen Kreuzzug gestartet haben

Die Anklage, die vor etwa einem Montat bekannt geworden war, wirft dem Mann vor, am 19. August 2020 aus einem “islamistischen Motiv” die Schaufenster der Grazer LGBTI-Organisation RosaLila PantherInnen (RLP) eingeschlagen und in der Nacht zuvor die Grazer Synagoge beschmiert zu haben. Am 22. August soll er schließlich Elie Rosen, den Präsidenten der jüdischen Gemeinde in Graz, mit einem abgebrochenen Stuhlbein angegriffen haben. Rosen blieb unverletzt, weil er sich in sein Auto retten konnte. 

Der Mann, der vor sechs Jahren nach Österreich gekommen war, wurde wenige Tage nach den Taten von den Beamten einer Radstreife erkannt und festgenommen. Außerdem ist der Mann verdächtigt, Steine gegen ein Bordell in der Grenadiergasse geworfen und Prostituierte beschimpft zu haben.

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Nun musste sich der 32-Jährige wegen sieben Delikten vor Gericht verantworten, unter anderem wegen Nötigung und versuchter schwerer Körperverletzung. “Ich gebe zu alles was ich gemacht habe”, sagte der schwer bewachte Syrer zur Richterin: “Ich wollte niemanden verletzen, ich bereue alles, was ich gemacht habe.” Er habe keinen Hass auf Juden, “nur gegen die in Palästina”, betonte er. 

Die Staatsanwaltschaft betonte die judenfeindliche Gesinnung des Angeklagten

Die Staatsanwaltschaft betonte, dass der Mann von seiner antisemitischen Gesinnung nicht abzubringen sei. Er sei der Überzeugung, dass Juden zu Unrecht in Israel lebten und vertrieben werden müssten. Der Staatsanwalt hielt dem 32-Jährigen auch dessen Suchanfragen im Internet vor, Suchbegriffe wie “Molotowcocktails” oder “Selbstmordanschläge”. Man habe aber keinen Nachweis für eine Mitgliedschaft einer terroristischen Vereinigung gefunden, so der Staatsanwalt. 

Weil der Angeklagte geständig war, konnte auf die Einvernahme vieler Zeugen verzichtet werden. Zu den ursprünglichen Anklagepunkten kamen noch weitere versuchte schwere Körperverletzungen hinzu, die der Mann gegen Mitarbeiter der Justiz gesetzt haben soll. 

Der Psychiater warnte: Hohe Wahrscheinlichkeit für weitere schwere Taten

Der sachverständige Psychiater betonte noch einmal, dass der 32-Jährige bei der Verübung der Taten zurechnungsfähig gewesen sei. Er habe beim Angeklagten eine fanatische Persönlichkeitsstörung und seelisch-geistige Abartigkeit festgestellt, so der Sachverständige. Er warnte: Es bestehe eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass der Angeklagte weitere schwere Taten setzten werde. 

Die Staatsanwaltschaft beantragte deshalb eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Dieser entsprach die Richterin in ihrem Urteil. Außerdem wurde er zu einer dreijährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. 

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