Montag, 29. April 2024
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Deutschland unterstützt EU-Klage gegen Ungarn in letzter Minute

Bis zur letzten Minute hat Deutschland die Entscheidung herausgezögert, ob es sich am Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen Ungarn beteiligen soll. Nun steht fest: Unser nördlicher Nachbar ist dabei.

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Im Juni 2021 hat das ungarische Parlament ein Gesetz gegen „LGBT-Propaganda“ nach russischem Vorbild beschlossen, das die Darstellung queerer Menschen im öffentlichen Raum praktisch verbietet. Bereits kurz nach Inkrafttreten des Gesetzes hatte die EU-Kommission deshalb ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn eingeleitet.

Vertragsverletzungsverfahren, weil sexuelle Minderheiten in Ungarn diskriminiert werden

„Die Kommission ist der Auffassung, dass das Gesetz gegen die Binnenmarktvorschriften, die Grundrechte von Einzelpersonen (insbesondere LGBTIQ-Personen) sowie – in Bezug auf diese Grundrechte – gegen die Werte der EU verstößt“, ließ sie im Juli 2022 in einer Pressemitteilung verlauten. Mit dem Gesetz würden „eindeutig Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung diskriminiert“.

Als „Hüterin der Verträge“ will die EU-Kommission deshalb Ungarn vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen. Das Gesetz würde gegen die Unantastbarkeit der Würde des Menschen, das Recht auf freie Meinungsäußerung und Informationsfreiheit, das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens sowie das Recht auf Nichtdiskriminierung verstoßen, heißt es aus Brüssel.

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Österreich hat sich Wochen vor Deutschland entschieden, sich am Verfahren zu beteiligen

Österreich hat sich Ende März entschieden, sich am Verfahren zu beteiligen – nachdem die ÖVP zuvor gebremst hat. Ob sich auch Deutschland an diesem Vertragsverletzungsverfahren anschließt, war bis zuletzt unklar. Erst gestern, am letzten möglichen Tag, haben sich Deutschland und Frankreich dem Verfahren der EU-Kommission angeschlossen.

„Bundeskanzler Olaf Scholz hat heute zusammen mit dem französischen Staatspräsidenten Emmanuel Macron entschieden, dass Deutschland und Frankreich aufseiten der Europäischen Kommission dem Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn wegen der Anti-LGBTQI-Gesetzgebung gemeinsam beitreten“, so ein Regierungssprecher gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters.

Damit haben sich 14 der 27 EU-Mitgliedsstaaten der Klage angeschlossen. Neben Österreich, Deutschland und Frankreich sind dies Belgien, die Niederlande, Luxemburg, Dänemark, Portugal, Irland, Spanien, Malta, Schweden, Slowenien und Finnland. Auch das Europäische Parlament hat sich in dieser Sache an die Seite der EU-Kommission gestellt.

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