Freitag, 26. April 2024
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Wegen Ehe-Öffnung: Griechisch-orthodoxe Kirche im „heiligen Krieg“ mit der Politik

Trotz des heftigen Widerstands der griechisch-orthodoxen Kirche hat ausgerechnet der konservative Ministerpräsident Kyriakos Mitsotakis die Zivilehe in Griechenland für schwule und lesbische Paare geöffnet - inklusive dem Adoptionsrecht. Nun schäumt die Kirche und droht sogar mit dem Ausschluss queerfreundlicher Abgeordneter.

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Es war eine deutliche Mehrheit von 176 zu 300 Abgeordneten quer durch alle Fraktionen, die Mitte Februar in Griechenland für die Öffnung der Ehe gestimmt hat. Damit hatte der konservative Ministerpräsident Kyriakos Mitsotakis das Gesetz auch gegen Widerstand aus der eigenen Partei durch das Parlament gebracht.

Bischof kündigt an, alle Befürworter der Ehe-Öffnung aus der Kirche auszuschließen

Doch die Gegner der Ehe-Öffnung, allen voran die griechisch-orthodoxe Kirche, haben sich seitdem nicht beruhigt – im Gegenteil. Die Kirche hatte schon vor der Abstimmung einen „heiligen Krieg“ gegen die Ehe-Öffnung angekündigt – und den führt sie nun ohne Rücksicht auf Verluste. Vertreter der Kirche machen öffentlich gegen „unmoralische Gesetzgeber“ mobil.

Bischof Ambrosius, der Metropolit von Kalavryta, kündigte etwa an, Ministerpräsident Mitsotakis und jene 176 Abgeordneten, die für die Ehe-Öffnung gestimmt hätten, aus der Kirche ausschließen zu wollen: „Unsere orthodoxe Kirche wird belagert“, schreibt er: „Es sollte eine Revolution gegen all jene ausgerufen werden, die das Gesetz Gottes verwässern.“ In der Vergangenheit hatte Ambrosius Lesben und Schwule als „Abschaum der Gesellschaft“ bezeichnet.

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Für den Erzbischof von Athen ist die Ehe-Öffnung ein „reines Übel“

Erzbischof Hieronymus II. hatte den Gesetzesentwurf als „reines Übel“ bezeichnet und forderte eine Volksabstimmung über die Öffnung der Ehe. Während lange nur eine kleine Mehrheit der Bevölkerung für eine Öffnung der Ehe war, beträgt die Zustimmung einer Ende Jänner von Metron Analysis durchgeführten Umfrage mittlerweile 62 Prozent.

Ein Gottesdienst am 24. März, einem der höchsten Feiertage im orthodoxen Kalender, wurde von der Kathedrale in Athen in eine kleinere Kirche verlegt, Präsidentin Katerina Sakellaropoulou wurde nicht wie sonst üblich eingeladen. Der Erzbischof kündigte auch an, eine Einladung der Präsidentin zu einem Essen, an dem normalerweise weltliche und geistliche Führer Griechenlands teilnehmen, nicht anzunehmen.

Auf Korfu dürfen zwei Abgeordnete nicht mehr am Abendmahl teilnehmen

Auf der Insel Korfu wurde zwei Abgeordneten, die für die Öffnung der Ehe gestimmt hatten, mit einem Verbot an der Teilnahme religiöser Rituale wie dem Abendmahl gedroht. Das Bistum der Insel forderte die beiden Abgeordneten auf, Buße zu tun, da sie durch ihre Stimme „den tiefsten geistlichen und moralischen Fehler“ begangen hätten. 

Dabei könne man sich nicht auf die Fraktionsdisziplin berufen, so die Geistlichen in Korfu: „Wer Mitglied der Kirche sein will, muss ihren Lehren gehorchen, nicht von Fall zu Fall, sondern immer“, machen sie klar. Die linke Partei PASOK, der einer der Abgeordneten angehört, nannte die Drohung „inakzeptabel“. 

Mit der Öffnung der Ehe würde der „Zusammenhalt des Vaterlandes korrumpiert“

Die Kirche begründet ihre Ablehnung damit, dass Kinder bei gleichgeschlechtlichen Paaren in einem „Umfeld der Verwirrung“ aufwachsen würden. Mit der Öffnung der Ehe würde der „Zusammenhalt des Vaterlandes korrumpiert“.

Mitsotakis lässt sich durch die Drohungen der griechisch-orthodoxen Kirchen nicht beeindrucken. Er bezeichnete die Annahme des Gesetzesentwurf zur Öffnung der Ehe als „Meilenstein für die Menschenrechte“. Unterstützung bekommt er aus der LGBTI-Community: Die Organisation der griechischen Regenbogenfamilien sprach von einem „Tag der Freude“.

Mit dem Gesetz wird die Ehe für schwule und lesbische Paare geöffnet – inklusive dem Adoptionsrecht. Seit 2015 konnten gleichgeschlechtliche Paare eine Eingetragene Partnerschaft eingehen. Die Rechte der Eltern in Regenbogenfamilien wurden an jene in heterosexuellen Familien angeglichen. Nur die Elternschaft durch Leihmütter bleibt gleichgeschlechtlichen Paaren weiterhin verboten.

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