Dienstag, 30. April 2024
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Lesbische Erzieherin gekündigt, katholische Kirche lenkt ein

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Einen Teilerfolg konnte jene lesbische Erzieherin erreichen, die von der römisch-katholischen Kirche wegen ihrer sexuellen Orientierung gekündigt wurde: Ihr ehemaliger Dienstgeber hat einen Vergleichsvorschlag des Arbeitsgerichts akzeptiert. Das berichtet der deutsche Lesben- und Schwulenverband (LSVD).

LSVD-Sprecher Manfred Bruns vermutet: „Die katholische Kirche scheut die öffentliche Diskussion über die Kündigungspraxis gegenüber gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern.“ Denn der Fall hatte Wellen geschlagen: Die junge Mutter ist in einer Lebenspartnerschaft und wurde während ihrer Karenzzeit fristlos gekündigt. Die Begründung: Ihr Lebenswandel würde den Prinzipien ihres Arbeitgebers widersprechen.

Möchte Kirche nur Lesben und Schwule rausekeln?

Recherchen des LSVD haben allerdings ergeben, dass die Kirche nicht einschreitet, wenn Beschäftigte nichtehelich zusammenleben, nach einer Scheidung wieder geheiratet haben oder ihre Kinder nicht haben taufen lassen. „Die katholische Kirche diszipliniert lediglich Lesben und Schwule, wenn sie eine Lebenspartnerschaft eingehen“, ärgert sich Bruns.

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Deshalb unterstützt der Lesben- und Schwulenverband vier verpartnerte Lesben, die als Kindergärtnerinnen bei der katholischen Kirche entlassen werden sollen, weil sie ein Kind geboren haben und deshalb eine gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft eingegangen sind. Besonders unverfroren: Die katholische Kirche würde die Frauen weiter beschäftigen, wenn sie sich bereit erklären würden, sich von ihrer Frau scheiden zu lassen und ihr Kind als Alleinerziehende großzuziehen.

Kirchen-Rückzieher macht Hoffnung

Für diese Fälle ist die Entscheidung der römisch-katholischen Kirche von großer Bedeutung. Denn für den Arbeitgeber ist die Annahme des Vergleichs ein Rückschlag, der zeigt, dass auch die römisch-katholische Kirche die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts akzeptieren muss.

Die Erzieherin akzeptiert nun auf Vorschlag des Arbeitsgerichts die Kündigung nach dem Ende ihrer Karenzzeit, und die Kirche zahlt ihr im Gegenzug die übliche Abfindung in voller Höhe. Diese ist sehr hoch, weil die Mitarbeiterin 14 Jahre bei der katholischen Kirche beschäftigt war. Für die Erzieherin ist das ein voller Erfolg, weil sie mit ihrer Kündigungsschutzklage ohnehin nicht mehr hätte erreichen können.

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